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Hallo liebe Kollegen, eine Frage an die selbstständigen und die, die sich auskennen: Meine Freundin und ich (auch ET) haben uns gerade gefragt wie das ist mit der Abrechnung und den Fortbildungen. Was darf man als Selbstständiger Ergo abrechnen ohne Fortbildungen, was nicht? Gibt es da ähnliche Begrenzungen wie in der Physiotherapie dort müssen ja für einzelne Abrechnungspositionen (PNF, MT, KGG....) immer auch die Fortbildungen vorliegen, um überhaupt abrechnen zu können. Aber wie ist das eigentlich zB bei der Handtherapie und co.? Liebe Grüße :-) Und liebsten Dank an alle im Voraus!
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Du brauchst keine weitere Fortbildung um abrechnen zu können (musst dich aber regelmäßig weiterbilden).
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Geändert am 29.02.2024 19:43:00
Leider gibt es keine Unterschiede in der Vergütung, egal wie gut ich fortgebildet bin!
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Zitat / Lma hat geschrieben:Hallo liebe Kollegen, eine Frage an die selbstständigen und die, die sich auskennen: Meine Freundin und ich (auch ET) haben uns gerade gefragt wie das ist mit der Abrechnung und den Fortbildungen. Was darf man als Selbstständiger Ergo abrechnen ohne Fortbildungen, was nicht? Gibt es da ähnliche Begrenzungen wie in der Physiotherapie dort müssen ja für einzelne Abrechnungspositionen (PNF, MT, KGG....) immer auch die Fortbildungen vorliegen, um überhaupt abrechnen zu können. Aber wie ist das eigentlich zB bei der Handtherapie und co.? ... In der Ergotherapie (ebenso bei den Logos, Podos, ect.) gibt es keine Zertifikatspositionen. Diese gibt es nur bei den Physios. Als Praxisinhaber in der Position als Fachliche Leitung und als Angestellter als Fachliche Leitung musst du 60 Fortbildungspunkte innerhalb von 4 Jahren "sammeln" und diese auf Anfrage der GKV vorweisen. Diese Fortbildungspunkte sind nicht in einen folgenden Bewertungszeitraum übertragbar, falls du z.B. innerhalb der 4 Jahre auf 70 statt der geforderten 60 Punkte kommst, und sollen gleichmäßig über den gesamten 4-jahres Zeitraum "gesammelt" werden, also nicht alle Punkte erst im 4. Jahr. Für alle anderen Therapeuten (und Freie Mitarbeiter die Kassenpatienten behandeln wollen) gilt, dass sich diese "nur" regelmäßig fortzubilden haben, jedoch ohne jegliche Nachweispflicht oder das dafür Punkte gesammelt werden müssen. Um für die GKV tätig zu sein, benötigst du nur deine Berufsurkunde, ein sauberes Führungszeugnis und einen Arbeitgeber, oder als Freier Mitarbeiter eine Abrechnungspraxis, mit Kassenzulassung. Du benötigst keinen "Fachtherapeuten für ..." oder eine Qualifizierung als "Handtherapeut ..." ect., da diese Titel/Begriffe rechtlich nicht geschützt sind, es dafür keine standartisierte Ausbildung/Prüfung gibt, und sich jeder auch so nennen kann, nur weil er in diesem Bereich arbeitet.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Zitat / Hillek hat geschrieben:Leider gibt es keine Unterschiede in der Vergütung, egal wie gut ich fortgebildet bin! Die gesetzlichen Krankenkassen machen aktuell keinen Unterschied beim Honorar, egal ob du Berufsanfänger, langjähriger Therapeut, oder Therapeut mit Studienabschluß bist. Dein Arbeitgeber kann jedoch durchaus Unterschiede bei deinem Gehalt vornehmen. Bei Selbstzahlern und Privatpatienten kann das Honorar auch an die Qualifikation des behandelnden Therapeuten gekoppelt werden. "Wollen Sie einen Berufsanfänger als Therapeut, dann kostet Sie die Behandlung xy,xy € und bei einen Hand-/Fachtherapeuten mit Abschluss xx,xx € und bei einem Thrapeuten mit Masterabschluss yy,yy €", mit den entsprechenden Wartezeiten bis zum ersten Termin. Diese Honorarunterschiede können vom Arbeitgeber an seine Therapeuten weitergegeben werden. Berufsanfänger fangen ja im Normalfall auch mit einem niedrigeren Gehalt an, da die betriebliche Qualifikation dem Arbeitgeber auch erst einmal deutlich mehr Geld kostet, als bei neuen Mitarbeitern mit Berufserfahrung.
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