Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Blankoverordnung

Diskussionsforum

Blankoverordnung

Optionen:
18. April 2024 15:19 # 1
Registriert seit: 21.06.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 100

Hallo,
wir haben jetzt die erste Blankoverordnung bekommen. Hat hier jemand eine Ahnung wie man damit umgeht?
Wie funktioniert das mit den Zeitintervallen? Meine Patientin hatte bislang immer psychisch-funktionelle Behandlung, also 60 Minuten. Nehme ich dann 4x 15 Minuten? Bitte um Hilfe.
18. April 2024 17:18 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 377

Zitat / Tini5 hat geschrieben:
Hallo,
wir haben jetzt die erste Blankoverordnung bekommen. Hat hier jemand eine Ahnung wie man damit umgeht?
Wie funktioniert das mit den Zeitintervallen? Meine Patientin hatte bislang immer psychisch-funktionelle Behandlung, also 60 Minuten. Nehme ich dann 4x 15 Minuten? Bitte um Hilfe.
Die beiden Berufsverbände und alle Abrechnungszentren machen dazu Fortbildungen. Du hast als Praxisinhaber auch von deinem Berufsverband Informationsmaterialien, eine Preisliste und den Vertrag bekommen. Auch dein Softwareanbieter sollte dir im Zusammenhang der Sofwareerweiterung Informationsveranstaltungen anbieten.

In sehr kurzer und stark vereinfachter und nicht vollständiger Form gilt:

- eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen lang,
- Zwischenabrechnungen sind nicht möglich
- die Blankoverordnung gibt es aktuell nur für 3 Diagnosegruppen und nur für die Ergotherapie
- du kannst jederzeit das Heilmittel und die notwendige Therapiezeit in jeweils 15 min Schritten frei wählen
- zu jeder Therapieeinheit gibt es zusätzlich noch 15 Vor- und Nachbereitung zusätzlich vergütet,
- das Heilmittel muss mit der gearbeiteten Therapiezeit und der Vor- und Nachbereitung auf der Verordnungsrückseite unter Heilmittel notiert werden,
- es gibt ein Ampelsystem, das die maximalen Verordnungsmengen reguliert
- du wirst als Praxis in Regress genommen und nicht die Arztpraxis
- bei ungerechtfertigten Überschreitungen der Verordnungsmenge kann die Krankenkasse 9% abziehen
- ...
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
18. April 2024 20:10 # 3
Registriert seit: 21.06.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 100

Also: ich bin "nur" angestellt, muss ja aber trotzdem wissen, wie man diese Blankoverordnung ausfüllt. Das heißt, auf der Vorderseite steht nur Blankoverordnung? Was trage ich denn bei der Menge ein? Und auf der Rückseite?
Wenn ich z.B. eine Stunde psychisch-funkktonelle Behandlung mache?
Also, ich finde das bislang nicht sehr übersichtlich.
18. April 2024 23:01 # 4
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 274

Wenn du eine Stunde psychisch-funktionelle Behandlung machst trägst du hinten psychisch funktionelle Behandlung 60 ein und lässt dir das bestätigen.

P.S. es ist die Aufgabe deines Chefs dir das in deiner Arbeitszeit zu erklären.
19. April 2024 11:16 # 5
Registriert seit: 12.02.2024
Beiträge: 31

https://www.ergotherapie.de/news/2503/die-blankoverordnung-in-der-ergotherapie-ab-01-april-2024-ein-umfassender-ueberblick/
19. April 2024 13:09 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 377

Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Wenn du eine Stunde psychisch-funktionelle Behandlung machst trägst du hinten psychisch funktionelle Behandlung 60 ein und lässt dir das bestätigen. ...
Das ist so nicht korrekt. Unter Heilmittel auf der Unterschriftenseite steht bei einer Stundenbehandlung das jeweilige Heilmittel und "75 min". Es wird immer die Behandlungszeit und die Vor- und Nachbereitung in 15-Minutenschritten zusammengrechnet und auf der Verordnung eingetragen und vom Patienten unterschrieben.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
19. April 2024 17:49 # 7
Registriert seit: 02.08.2013
Beiträge: 77

@onkel Tom
Das ist nicht richtig, die Vor und Nachbereitung wird nicht auf der Rückseite notiert. Es wird nur die reine Behandlungszeit auf der Verordnung notiert.
Und die Vor und Nachbereitung kann zusätzlich abgerechnet werden, muss es nicht, das steht dem Therapeuten frei.

@tini5
Auf der Vorderseite wird nichts drauf geschrieben. Alle erbrachten Leistungen müssen auf der Rückseite zuerst wie gehabt ausgeschrieben werden und ab der zweiten Einheit sind Kürzel möglich + die jeweilige Länge der Therapie.
Du musst auch nichts verändern und schreibst bei deiner Patientin in dem fall "psychisch -funktionelle- Behandlung 60" ( oder eben mit Kürzel) auf die Rückseite des Rezepts.
In deiner Dokumentation muss vermerkt werden wie viele Zeitintervalle und welches Heilmittel du erbracht hast. Ebenso muss auch in der Dokumentation ersichtlich sein, warum du evtl. die Länge der Therapie oder das Heilmittel angepasst hast.
Die Zeitintervalle, Ziele, Heilmittel gehören dann auch in den Bericht.

Bitte informiert euch dringend, es ist doch einiges zu beachten.

Liebe Grüße
19. April 2024 23:16 # 8
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 274

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Wenn du eine Stunde psychisch-funktionelle Behandlung machst trägst du hinten psychisch funktionelle Behandlung 60 ein und lässt dir das bestätigen. ...
Das ist so nicht korrekt.
Anlage 3 Seite 8:
Zusätzlich ist die Dauer der als Therapiezeit abgegebenen Leistung/en als Minutenangabe der aufsummierten Zeitintervalle à 15 Minuten für jedes erbrachte Heilmittel separat anzugeben...

Der Patient kann gar nicht bestätigen dass ich 15 Minuten Vor- und Nachbereitet habe.
2. Juli 2024 19:35 # 9
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 18

Hallo Zusammen,

ich greife das Thema Blankoverordnung erneut auf, sofern es möglich ist:

Bei einer Diagnosegruppe PS4 kann ich pro Verordnung bis zu 176 Zeitintervalle à 15 min verwenden, dann bewege ich mich noch in der GRÜN-Phase. Kann der Patient unendlich oft Blankofolgeverordnungen vom Arzt bringen und jedes bewegt sich in der Grünphase?

Und jetzt zur Abrechnung: ich habe tatsächlich die Position 54503 ,,Versorgungsbezogene Pauschale...." bei der Direktabrechnung einer BlankoVO vergessen. :(
Frage: Hat jemand Erfahrung mit Nachberechnung bei den Krankenkassen? In der freien Wirtschaft ist alles etwas einfacher :).

Vielen Dank für Eure Anteilnahme .
3. Juli 2024 09:27 # 10
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

Geändert am 03.07.2024 09:28:00
Für die Nachberechnung gibt es das TP5 Korrekturverfahren. Eine z.B. vergessene Position oder zu niedrige Preise kann nachberechnet werden. Das vorgeschriebene maschinelle Korrekturverfahren sieht hierfür das Verarbeitsungskennzeichen VKZ 2 vor.

Sollte also kein Problem sein.

Die Zahl der BlankoVO ist nicht beschränkt. Jede davon beginnt zwangsläufig in der Grünphase.
5. Juli 2024 14:08 # 11
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 18

Super,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
9. Juli 2024 13:34 # 12
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 583

Also nochmal zum Verständnis: Ich habe eine Blankoverordnung und behandele "motorisch-funktionell" 30 Min, auf die Verordnung schreibe ich dann
"motorisch-funktionell 3 ZI" (30min plus 15min Vor und Nachb.) oder liege ich da falsch, zumindest gibt meine Sofware dies so an.
flying19
9. Juli 2024 18:56 # 13
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 274

Auf die Verordnung schreibst du motorisch funktionelle Behandlung 30 ohne Minuten oder ZI, bzw. ab der zweiten Zeile genügt MFB 30.

Abrechnen tust du 3 ZI (zweimal für Behandlung und eine für Vor/Nachbereitung)
Optionen:

nach oben scrollen