Geändert am 12.07.2024 10:04:00
Die Quelle ist der Rahmenvertrag - 21 Tage stimmt. Dort findet sich auch die Erwähnung von § 288 BGB bezüglich der Verzugskostenpauschale (40 €). Zahlungsziel: Rechnungsversanddatum plus Postlaufzeit der Verordnungsblätter (2 bis 3 Tage) plus Banklaufzeit (bei inländischen Überweisungen in Euro, die elektronisch und nicht per Überweisungsträger ausgeführt werden: 1 Tag - Quelle: BAFIN). Auch mir fällt auf, dass die "Körperschaften" teilweise recht "großzügig" sind mit der EInhaltung des Zahlungsziels. Dazu kommt die unglaubliche Absetzungsorgie (in >90% vertragswidrig). Und dann interessieren sich manche "Körperschaften döR" nicht für die rechtmäßige Ansetzung der Verzugskostenpauschale. Letzte Woche auf meinem Schreibtisch: trotz gerichtlichem Mahnbescheid über die 40,- € (es wurde nicht widersprochen) kein Zahlungseingang durch die Kasse/Davaso. Die Premiere ist konsequenterweise die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.  Es nervt gewaltig.
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