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Zahlungsziel der Krankenkasse

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11. Juli 2024 22:56 # 1
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 18

Hallo Zusammen,

wer hat Erfahrung mit den werten Krankenkassen. Wie lange dürfen sie sich nach der Datenentschlüsselung, also Rechnungserhalt Zeit lassen, die Rechnungen zu begleichen. Ich ging von 21 Tage aus, aber das war wohl keine sichere Quelle. Gibt es in den HM-Richtlinien Quellen, ich habe sie tatsächlich nicht gefunden.
Ich rechne direkt ab.

Und ab wann darf ich mahnen? Oder ist das nicht gängig, weil die Krankenkassen ein Hoheitsgebiet sind?

Danke vorab für Eure Mitteilungen.
12. Juli 2024 09:36 # 2
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943

Geändert am 12.07.2024 10:04:00
Die Quelle ist der Rahmenvertrag - 21 Tage stimmt. Dort findet sich auch die Erwähnung von § 288 BGB bezüglich der Verzugskostenpauschale (40 €).

Zahlungsziel: Rechnungsversanddatum plus Postlaufzeit der Verordnungsblätter (2 bis 3 Tage) plus Banklaufzeit (bei inländischen Überweisungen in Euro, die elektronisch und nicht per Überweisungsträger ausgeführt werden: 1 Tag - Quelle: BAFIN).

Auch mir fällt auf, dass die "Körperschaften" teilweise recht "großzügig" sind mit der EInhaltung des Zahlungsziels. Dazu kommt die unglaubliche Absetzungsorgie (in >90% vertragswidrig). Und dann interessieren sich manche "Körperschaften döR" nicht für die rechtmäßige Ansetzung der Verzugskostenpauschale.
Letzte Woche auf meinem Schreibtisch: trotz gerichtlichem Mahnbescheid über die 40,- € (es wurde nicht widersprochen) kein Zahlungseingang durch die Kasse/Davaso. Die Premiere ist konsequenterweise die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids gegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. ::thumbdown::

Es nervt gewaltig.
12. Juli 2024 13:49 # 3
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 18

Hallo,

vielen Dank für Deine Nachricht,

ich stecke mit der Abrechnung noch in den Kinderschuhen. Aber meine ersten Eindrücke sind nicht berauschend. Habe in anderer Branche die Aufgabe der Lohnabrechnung. Die Erstattungen laufen hier ebenfalls sehr unterschiedlich pünktlich bis gar nicht. Einige Krankenkassen haben die Abrechnungen outgesourct. Wenn aber die Beitragsmeldungen nicht pünktlich gesendet werden, wird sofort mit einer satten Geldstrafe gedroht.


Frohes Schaffen ::smile::

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