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Unverhältnismäßige Absetzung

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11. Juli 2024 23:19 # 1
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 13

Hallo Zusammen,

einfach informativ:

Ich übersah tatsächlich die unvollständige Dokumentation des Arztstempels mit Unterschrift. Der Arzt vergaß bei einer Änderung der Therapieform sein Änderungsdatum einzutragen und ich übersah es.Auf der zweiten Seite war ebenfalls nichts eingetragen. Einfach ein Formfehler. Da ich die Belege bei der Kasse eingereicht habe, war laut der Abrechnungsstelle keine Korrektur mehr möglich. Fazit: Das gesamte Rezept wurde nicht bezahlt. Wie unverhältnismäßig ist dieses Vorgehen bitte??
Soll es eine Bestrafung sein? Ein Dokumentationsfehler wird mit kompletter Nichtbezahlung von ordnungsgemäßer erbrachter Leistung bestraft?

Darüber darf gerne diskutiert werden und hier stellt sich die Frage: Ist das nicht für den Berufsverband ein Thema? Die Verhältnismäßigkeit der Absetzungen? Ich verstehe die Zunahme der Privatpraxen.

Danke euch fürs Durchlesen .
12. Juli 2024 10:10 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 337

Zitat / Franna hat geschrieben:
Hallo Zusammen,

einfach informativ:

Ich übersah tatsächlich die unvollständige Dokumentation des Arztstempels mit Unterschrift. Der Arzt vergaß bei einer Änderung der Therapieform sein Änderungsdatum einzutragen und ich übersah es.Auf der zweiten Seite war ebenfalls nichts eingetragen. Einfach ein Formfehler. Da ich die Belege bei der Kasse eingereicht habe, war laut der Abrechnungsstelle keine Korrektur mehr möglich. Fazit: Das gesamte Rezept wurde nicht bezahlt. Wie unverhältnismäßig ist dieses Vorgehen bitte??
Soll es eine Bestrafung sein? Ein Dokumentationsfehler wird mit kompletter Nichtbezahlung von ordnungsgemäßer erbrachter Leistung bestraft?

Darüber darf gerne diskutiert werden und hier stellt sich die Frage: Ist das nicht für den Berufsverband ein Thema? Die Verhältnismäßigkeit der Absetzungen? Ich verstehe die Zunahme der Privatpraxen.

Danke euch fürs Durchlesen .
Vertrag ist Vertrag. Du hast diesen bei klarem Verstand unterschrieben und dich mit dessen Regeln einverstanden erklärt. Der Fehler liegt eindeutig bei dir und nicht bei den Berufsverbänden und auch nicht bei der GKV. Was und wem nützt das Gejammere im Nachhinein? Optimiere und standartisiere deine Prozessabläufe und nutze die Möglichkeiten der Rezeptprüfung deines Arbrechnungsprogrammes oder die Verordnungsprüfung von Buchner oder deines Berufsverbandes. Wenn du selbst dazu keine Lust hast, dann stell jemanden ein der dir diese Arbeit abnimmt, oder buche diese Leistung bei deinem Abrechnungszentrum dazu wenn du nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnest.

Link https://www.buchner-shop.de/formulare/verordnungspruefung/01706xx-der-verordnungs-check-verschiedene-branchen.html

Link https://dve.info/service/dve-shop/produkt/kontrollbogen

"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
12. Juli 2024 13:21 # 3
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 13

Hallo Onkel Tom,

vielen Dank für Deine Reaktion.

es steht nicht zur Debatte, wer den Fehler gemacht hat, es ging mir um die Unverhältnismäßigkeit. Ja es ist auch vertraglich geregelt, dem ich zustimmen MUSS, ob ich bei klarem Verstand einverstanden bin oder nicht.

Unterm Strich wurde ein Formfehler bestraft, mit dem Ausmaß, als ob ich keine Leistung erbracht habe. Eine prozentuale Kürzung hätte in diesem Fall ebenfalls eine erzieherische Wirkung.

Herzliche Grüße
12. Juli 2024 16:18 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 337

Zitat / Franna hat geschrieben:
Hallo Onkel Tom,

vielen Dank für Deine Reaktion.

es steht nicht zur Debatte, wer den Fehler gemacht hat, es ging mir um die Unverhältnismäßigkeit. Ja es ist auch vertraglich geregelt, dem ich zustimmen MUSS, ob ich bei klarem Verstand einverstanden bin oder nicht.

Unterm Strich wurde ein Formfehler bestraft, mit dem Ausmaß, als ob ich keine Leistung erbracht habe. Eine prozentuale Kürzung hätte in diesem Fall ebenfalls eine erzieherische Wirkung.

Herzliche Grüße
Was macht das für einen Sinn und welche erzieherische Wirkung soll es haben eine ungültige Heilmittelverordnung prozentual zu bezahlen? Die GKV ist nicht meine Mutter, die mich erziehen soll. Wir sind vertraglich gleichrangige Partner. Wenn dir die Vertragsbestandteile nicht zusagen, dann musst du den GKV-Vertrag auch nicht unterschreiben. Wenn dir der (Kauf)Vertrag mit deinem Autohändler oder mit deinem Handwerker nicht zusagt, dann musst du diesen auch nicht unterschreiben. Es steht dir auch frei mit den gesetzlichen Krankenkassen Einzelverträge abzuschließen, wenn du meinst du kannst es besser als die beiden Berufsverbände. Vielleicht bekommst du eine feste monatliche Pauschalvergütung durch und befindest dich dann jedoch in einem derartigen Abhängigkeitsverhältnis das es einer Scheinselbständigkeit gleicht.

Du bist eine Unternehmerin die für ihr Unternehmen das volle Risiko trägt, auch für solche Fehler. Warum sollte man dir oder irgendeinem von uns etwas schenken wollen? Du hast mit deiner Kassenzulassung die Garantie, dass du immer dein komplettes Geld bekommst wenn du dich an die Verträge hältst. Bei deinen Privatpatienten bekommst du diese Garantie nicht und musst ggf. lange deinem Geld hinterherrennen oder es vieleicht auch abschreiben. Eine derartige Zahlungsgarantie hätten viele andere Berufsgruppen auch gerne. Wenn der Handwerker nicht bezahlt wird dann ist dies das gleiche finanzielle Risiko das eine Privatpraxis eingeht. Viele Praxen reduzieren ihren Privatpatientenanteil deswegen um diese finanziellen Ausfälle zu reduzieren. Es machen aber, statistisch gesehen, nicht mehr Privatpraxen als früher auf.

Ca. 90% aller Versicherten sind Kassenpatienten und nur ca. 10% sind Privatpatienten. Der Markt für eine reine Privatpraxis ist somit sehr überschaubar und der Konkurrenzdruck sehr hoch. Es macht durchaus Sinn eine Kassenzulassung für seine Praxis zu haben um einen regelmäßigen Umsatz generieren zu können. Gezwungen wird jedoch niemand dazu, und schon gar nicht wenn man die Verträge nicht gut findet.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
13. Juli 2024 21:15 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 733

Geändert am 13.07.2024 21:19:00
Zitat / Franna hat geschrieben:

Ist das nicht für den Berufsverband ein Thema? Die Verhältnismäßigkeit der Absetzungen? Ich verstehe die Zunahme der Privatpraxen.


Nun, die Berufsverbände haben genau das unterschrieben - stellvertretend für Dich und alle anderen Praxisinhaber, die mit der GKV arbeiten.

Und da es sich bei einer HMV um eine Urkunde handelt, ist das gar nicht so unüblich, dass diese nur mit Unterschrift/Stempel gültig ist. Irgendwie auch gut und sicher, wenn ich da so an andere Beurkundungen denke....
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
16. Juli 2024 09:11 # 6
Registriert seit: 16.02.2021
Beiträge: 12

Hallo Franna,
hast du schon bei der Krankenkasse nachgefragt, ob du die Unterschrift nachreichen kannst? Ich mache mir immer eine Kopie vom Rezept. Manchmal kann man es auch noch mit dem Bearbeiter klären, wie sind alle Menschen und auch Therapeuten machen mal Fehler. Einen schönen Arbeitstag::thumbup::
16. Juli 2024 15:09 # 7
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 13

Hall Kikilein,

in der Tat das habe ich gemacht, es sei nichts zu machen. Und ja tatsächlich machen auch Krankenkassen Fehler. Aber was solls. Wenn den Kassen ein Fehler unterläuft, kann ich leider nicht in gleicher Dimension sanktionieren. Das wärs::smile::

Ebenfalls einen schönen Arbeitstag.

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