Registriert seit: 06.08.2024
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Geändert am 15.08.2024 17:08:00
Hallo zusammen, Ich arbeite in einer Akut Geriatrie und stoße hin und wieder auf folgendes "Problem". Patienten werden neu aufgenommen und müssen gemäß der Abrechnung innerhalb 2 Tagen aufgenommen werden (jedem der auch in diesem Bereich arbeitet ist die Situation bekannt). Manche Patienten haben/zeigen hierbei einen sehr reduzierten Gesundheitszustand-haben Schmerzen, sind extrem geschwächt, können sich kaum "wach halten", leiden unter Übelkeit, evtl besteht eine starke Seh- und Hörminderung aber die Angehörigen wohnen weiter weg und bringen Hilfsmittel erst usw usw... kurzum Begebenheiten, die es schwer macht den Patienten sicher und adäquat zu "erreichen"bzw vor allem seinen Fokus auf einen Test stark mindern. Wie geht ihr dann vor? Tests trotzdem durchführen so gut es eben geht mit Hinweis warum die Testdurchführung erschwert ist/war oder erstmal nur einen "Erweiterten Barthel" (wegen der Abrechungs Vorschrift) und wenn sich der Patient in einem besseren Allgemeinzustand befindet nochmal machen? Welches "Mindestmaß" an Vigilanz setzt ihr voraus?
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Ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht, den MMST kognitiv aktivierend, korrigierend durchzuführen. Also, wenn die korrekte Antwort nicht erbracht werden kann, dann vermerke ich das so, vermittle aber direkt die richtige Antwort. Das erhöht die Aufmerksamkeit. Ein niedriges Ergebnis hat auch Aussagekraft zum erhobenen Zeitpunkt. Einzig, wenn der Klient nicht eweckbar ist oder einschlaeft breche ich ab und auch das wird vermerkt.
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Geändert am 04.09.2024 15:11:00
Es gibt einige Punkte bei den Tests die man als Einschränkunegn angeben kann von Vigilanzminderung, Sprachbarriere, Verweigerung, Aphasie, allgeine Schwäche usw. Das wird dann gemacht. Wenn gar nix geht wird ein Kürzel eingegeben und dieser Testversuch wird dann wiederholt. Kann auch eine Woche später sein. Das Kürzel 98 ist dann nicht erhebbar , wird vom MDK mit der Begründung dazu als zeitgerechter Testversuch anerkannt.
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Hallo...
@roo2: gebt ihr den MMST als nicht durchführbar an, wenn der Patient beispielsweise durch eine Aphasie nicht reden kann? Wir dürfen ihn nicht als "nicht durchführbar" angeben - ich mache es trotzdem in solchen Fällen.
@pipoca: Wenn der Patient bei der Aufnahme schlecht ist, führe ich die Assessments trotzdem durch. Wenn ich nach ein paar Tagen merke, dass es zu einer Verbesserung gekommen ist, führe ich die Ass. erneut durch, lasse aber das alte drin stehen. Immer mit dem jeweiligen Datum und vermerke das.
Vg
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Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1198
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Nein nicht als nicht durchführbar. Eine Aphasie ist aber natürlich eine Einschränkung. Das steht dann dabei und man weiß das dieses Testergebnis durch die Aphasie verfälscht ist. Es kann ja sein das der Patient alles aufschreiben kann oder zumindest Teile sprechen. Bei einer globalen Aphasie , wenn wirklich gar nichts geht schreibe ich dann nicht erhebbar und unsere Logopäden schauen genauer nach. Ist aber wirklich selten. Allerdings bei GDS oft so das das Sprachverständnis für die Schachtelsätze nicht ausreicht.
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