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Liebe Kollegen, ist das bei euch in den ambulanten Praxen in NRW auch so,dass Berufsanfänger mit einem Selbstverständnis eine Gehaltsvorstellung von 22 € aufwärts einfordern ?...Bin doch etwas erstaunt ...
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Zitat / zorali hat geschrieben:Liebe Kollegen, ist das bei euch in den ambulanten Praxen in NRW auch so,dass Berufsanfänger mit einem Selbstverständnis eine Gehaltsvorstellung von 22 € aufwärts einfordern ?...Bin doch etwas erstaunt ... Es gibt auch Praxen die diese Gehälter zahlen. Ob diese Gehälter dann auch wirklich wirtschaftlich sind, das muss jeder Praxisinhaber für sich selbst entscheiden.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Hallo in die Runde,
man schaue in den TVöD, und dort die Anfangsgehälter unter SuE 8a/8b und 9. Dann sind 22.- € keine unrealistische Forderung.
In Anbetracht der Tatsache, dass viele Ergotherapeut:innen nicht nur arbeiten, sondern sogar noch essen, ein Auto halten müssen und sogar Miete zahlen sowie Kredite aus der Ausbildungszeit bzw. Studium zurückbezahlen: was soll das Geschrei! Jede Raumpflegerin bekommt dies.
Was also soll das Geschrei?
Denkt mal nach...
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Es gibt Praxen, die Berufsanfänger*innen bis zu 25 € zahlen, was mehr als fair ist, vor allem bei den Anforderungen im Praxisbetrieb, wo man gerne von Anfang an auf sich allein gestellt ist. Alles unter Gehaltsgruppe 9 ist zudem nicht zumutbar.
Man kann sich sehr gut einen Überblick verschaffen, was andere Praxen so an Einstiegsgehältern anbieten, meist ganz offen als Werbung auf den Webseiten. Ergotherapie ist mittlerweile ein Arbeitnehmer*innenmarkt, was auch gut so ist.
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EG 9? Da ist wohl ein Systemsprenger am Werk. Bitte, und zwar bevor man steile Thesen raushaut, erst mal die Systematik des TVÖD anschauen.
Die Schiedsstelle ging übrigens von EG 7 aus und das ist damit die festegelegte Kalkulationsgrundlage für die Preise. Da sind wir uns allerdings einig. EG 7 passt überhaupt nicht, da schwierige Fälle mit mehr als 25% in den Praxen aufschlagen. Und EG 9 wird laut Schiedspruch als Basis für die Praxisinhabenden angesetzt. Auch das ist natürlich zu tief eingeflogen.
Wir schaffen in unserer Praxis tatsächlich EG 8 (nebem all dem Grün drumrum). Das aber auch nur, weil bei uns die Raummieten nicht auf dem Niveau von München oder Frankfurt liegen.
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Geändert am 30.08.2024 11:17:00
Zitat / gross hat geschrieben:EG 9? Da ist wohl ein Systemsprenger am Werk. Bitte, und zwar bevor man steile Thesen raushaut, erst mal die Systematik des TVÖD anschauen.
Die Schiedsstelle ging übrigens von EG 7 aus und das ist damit die festegelegte Kalkulationsgrundlage für die Preise. Da sind wir uns allerdings einig. EG 7 passt überhaupt nicht, da schwierige Fälle mit mehr als 25% in den Praxen aufschlagen. Und EG 9 wird laut Schiedspruch als Basis für die Praxisinhabenden angesetzt. Auch das ist natürlich zu tief eingeflogen.
Wir schaffen in unserer Praxis tatsächlich EG 8 (nebem all dem Grün drumrum). Das aber auch nur, weil bei uns die Raummieten nicht auf dem Niveau von München oder Frankfurt liegen. Zitat / jkb123 hat geschrieben:Es gibt Praxen, die Berufsanfänger*innen bis zu 25 € zahlen, was mehr als fair ist, vor allem bei den Anforderungen im Praxisbetrieb, wo man gerne von Anfang an auf sich allein gestellt ist. Alles unter Gehaltsgruppe 9 ist zudem nicht zumutbar.
Man kann sich sehr gut einen Überblick verschaffen, was andere Praxen so an Einstiegsgehältern anbieten, meist ganz offen als Werbung auf den Webseiten. Ergotherapie ist mittlerweile ein Arbeitnehmer*innenmarkt, was auch gut so ist. Zitat / Detlef M hat geschrieben:Hallo in die Runde,
man schaue in den TVöD, und dort die Anfangsgehälter unter SuE 8a/8b und 9. Dann sind 22.- € keine unrealistische Forderung.
In Anbetracht der Tatsache, dass viele Ergotherapeut:innen nicht nur arbeiten, sondern sogar noch essen, ein Auto halten müssen und sogar Miete zahlen sowie Kredite aus der Ausbildungszeit bzw. Studium zurückbezahlen: was soll das Geschrei! Jede Raumpflegerin bekommt dies.
Was also soll das Geschrei?
Denkt mal nach...
Wer bekommt Entgeltgruppe E8?Die Entgeltgruppe hängt von der Qualifikation ab, die für die Stelle erforderlich ist. Entgeltgruppe E 8 gilt typischerweise für Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung, vergleichbar mit dem mittleren Dienst bei Beamten. Gehälter 2024 für Ergotherapeut/-innen in der Entgeltgruppe 8 TVöD (gerundet): - Einstiegsgehalt: 3.280 EUR (Stufe 1) entspricht 18,92€ Brutto/Stunde - 1 Jahr Berufserfahrung: 3.486 EUR (Stufe 2) entspricht 20,11€ Brutto/Stunde - 2 Jahre Berufserfahrung: 3.628 EUR (Stufe 3) entspricht 20,93€ Brutto/Stunde - 22,00€ Brutto/Stunde entsprechen 3813,33€ Brutto/Monat - und 25,00€ Brutto/Stunde entsprechen 4333,33€ Brutto/Monat für E9 gilt im TVöD nur für Ergotherapeuten mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen. Öffentliche Einrichtungen richten die Gehälter nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) aus. Ergotherapeuten werden in der Entgeltgruppe 6 mit einem Einstiegsgehalt von 3.042 Euro bezahlt (17,55€ Brutto/Stunde) und können in der höchsten Stufe, nach mehrjähriger Berufszugehörigkeit, 3.640 Euro (21,00€ Brutto/Stunde) verdienen. Linkhttps://www.medi-karriere.de/medizinische-berufe/ergotherapeut-gehalt/
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Geändert am 30.08.2024 13:45:00
Das ist so nicht korrekt bezüglich der Eingruppierung - in Sachen Höhe des Stundenlohns gehe ich d´accord. Eingruppierung: Ich halte z.B. Haufe.de als Quelle für seriös und auch in den Kassenverhandlungen, an denen ich teilnahm, gab es Hauen und Stechen über den Anteil an "schwierigen Tätigkeiten" also z.B. die Arbeit mit Kindern<6, neurologisch Schwerbetroffenen, psychisch Erkrankten usw.
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Danke für den regen Austausch .
Verstehe ich das richtig das man nach TVÖD einen Berufsanfänger mit 18,92€ bezahlt ?
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Zitat / zorali hat geschrieben:Danke für den regen Austausch .
Verstehe ich das richtig das man nach TVÖD einen Berufsanfänger mit 18,92€ bezahlt ? Kommt auf die Einstufung an. Für Ergotherapeuten liegt die geringste Entgeltgruppe 6 mit einem Einstiegsgehalt von 3.042 Euro Brutto bei 17,55€ Brutto/Stunde. Auch die Einstufung der Berufsanfänger richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der zu leistenden Arbeit und nicht nur nach den "Dienstjahren". @gross zahlt seinen Mitarbeitern analog der TVöD Entgeldgruppe 8. In der Entgeldgruppe 8 liegt das Einstiegsgehalt bei 3.280 EUR und das entspricht 18,92€ Brutto/Stunde.
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Bei uns werden Ergos in der 9a eingestuft
Im 1. Jahr 3448,96 eur zzgl Zulagen
2. Jahr 3662.32 eur zzgl Zulagen
Bei uns kommen Berufsanfänger somit auf fast 22 eur / h.
Mit 6jähriger Berufserfahrung 4331 eur zzgl Zulagen...
Wenn man im ÖD bleibt sind somt irgendwann auch 5000 eur drin
Die Zulagen belaufen sich auf ca 150 eur / Monat
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Geändert am 02.09.2024 09:28:00
Zitat / onkel tom hat geschrieben: ... zahlt seinen Mitarbeitern analog der TVöD Entgeldgruppe 8. In der Entgeldgruppe 8 liegt das Einstiegsgehalt bei 3.280 EUR und das entspricht 18,92€ Brutto/Stunde.
Wie liebevoll Sie das ausrechnen! Dazu kommt eine Menge "grün". Z.B. bei der Arbeitsbelastung oder um es "in Zahlen" auszudrücken: wir begleiten und supervidieren intensiv und so kommt das Team auf eine mit 72% eher geringe Auslastung. Würde unsere Struktur die Auslastung auf ca. 85 % anheben, wäre EG 9 locker drin. Die Belegschaft hat sich aber für unsere Vorgehensweise entschieden.
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Zitat / gross hat geschrieben:Zitat / onkel tom hat geschrieben: ... zahlt seinen Mitarbeitern analog der TVöD Entgeldgruppe 8. In der Entgeldgruppe 8 liegt das Einstiegsgehalt bei 3.280 EUR und das entspricht 18,92€ Brutto/Stunde.
Wie liebevoll Sie das ausrechnen! Dazu kommt eine Menge "grün". Z.B. bei der Arbeitsbelastung oder um es "in Zahlen" auszudrücken: wir begleiten und supervidieren intensiv und so kommt das Team auf eine mit 72% eher geringe Auslastung. Würde unsere Struktur die Auslastung auf ca. 85 % anheben, wäre EG 9 locker drin. Die Belegschaft hat sich aber für unsere Vorgehensweise entschieden. Man kann nur das ausgeben was eingenommen wird. Wenn den Angestellten klar ist, das jeder Extrawunsch von ihnen auch selbst erwirtschaftet werden muss, dann ist doch alles in Ordnung.
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@Kelpie-ET --- in einer ambulanten Praxis ?
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