Post. Und die besonders "wertigen" Sendungen per Einwurfeinschreiben (in unserem Fall bei AOK, Davaso und AZE).
Versichert werden kann das "Zeug" nicht. Es hat nur den Papierwert und der ist gleich null.
Wenn Sendungen verloren gehen, kann mit der jeweiligen Kasse besprochen werden, ob sie eine Kopie akzeptieren. Ist das nicht der Fall bleibt nur der aufwändige Weg: Duplikate bei den Ärzten beschaffen und die Unterschriften für die VO-Rückseite nachholen. In der Regel sollte das aber mit Kopien gehen - bei Zwischenabrechnungen aufgrund Inhaberwechsel einer Praxis geht das laut Vertrag auch.
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