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Vor und Nachbereitungszeit bei Blankoverordnung

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10. September 2024 12:24 # 1
Registriert seit: 12.10.2014
Beiträge: 6

Hallo zusammen,

wir bekommen ja jetzt bei Blankoverordnungen pro Behandlungstermin 15 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit von der Kasse erstattet. Wie geht ihr denn damit um? Meine Idee war anfangs das komplett den Mitarbeitern zur Arbeitszeit zuzurechnen. Das Problem dabei ist allerdings dass dann das Arbeitszeitkonto sehr schnell voll wird und wir dann efektiv weniger Patienten behandeln können. Wie handhabt ihr das?

Viele Grüße
10. September 2024 18:38 # 2
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 391

Die 15 Minuten sind doch auch bei einer normalen Verordnung mit in den Preis gerechnet. Beispiel mofu Behandlung erhält ~52€ für 30 Minuten Behandlung

Blanko 17,59 sind bei 30 Minuten Behandlung plus den 15 Minuten für vor und Nachbereitungszeit sind ebenfalls 52€

Warum sollte man dann bei ner Blankoverordnung mehr Zeit bezahlt bekommen als Arbeitnehmer als bei ner nicht Blanko?

10. September 2024 20:21 # 3
Registriert seit: 12.10.2014
Beiträge: 6

Ja, aber bei der Blankoverordnung kann ich ja Zeitintervalle zu je 15 Minuten abrechnen. Ich kann also bei eine Blankoverordnung 2 Zeitintervalle (30 Minuten) PLUS 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit abrechnen. Oder hab ich da was falsch verstanden?
11. September 2024 00:17 # 4
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 252

Zitat / ergoplus-mannheim hat geschrieben:
Ja, aber bei der Blankoverordnung kann ich ja Zeitintervalle zu je 15 Minuten abrechnen. Ich kann also bei eine Blankoverordnung 2 Zeitintervalle (30 Minuten) PLUS 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit abrechnen. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Nö aber 3 Zeitintervalle mal 17,59 sind 52,77.
11. September 2024 22:37 # 5
Registriert seit: 12.10.2014
Beiträge: 6

Oh, ok. So hab ich das noch gar nicht nachgerechnet. Hätte mich auch gewundert wenn wir die jetzt auf einmal extra abrechnen könnten.
Danke euch für die Antworten!
12. September 2024 17:00 # 6
Registriert seit: 30.01.2015
Beiträge: 25

Nur mal nebenbei, auch bei nicht. Blanko Verordnung ist die motorisch funktionelle Behandlung 30-45 Minuten. Das heißt 30 Minuten am Patienten und 15 Minuten vor und Nachbereitungszeit.
12. September 2024 19:11 # 7
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 332

Geändert am 13.09.2024 10:47:00
Zitat / Yvonne Berger hat geschrieben:
Nur mal nebenbei, auch bei nicht. Blanko Verordnung ist die motorisch funktionelle Behandlung 30-45 Minuten. Das heißt 30 Minuten am Patienten und 15 Minuten vor und Nachbereitungszeit.


Das Heilmittel hat bei der Blankoverordnung kein festes Zeitfenster. Zitat: "... Bei Ausstellung einer Blankoverordnung entscheiden die Therapeut:innen über Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten." ... Die Dauer eines Behandlungstermins kann zwischen 30 Minuten (Minimum) und 180
Minuten (Maximum) betragen und wird in Zeitintervallen (im folgenden ZI) von je 15 Minuten gestaltet. Die ZI stellen ein neues Berechnungsinstrument bei der Blankoverordnung dar und sind von der regulären Therapieeinheit zu unterscheiden. Ein Behandlungstermin muss dabei selbstverständlich ohne Unterbrechung „an einem Stück“ durchgeführt werden, auch wenn verschiedene Heilmittel dabei abgegeben werden, da eine Therapie nicht trennbar ist
Wenn unterschiedliche Heilmittel an einem Termin erbracht werden, muss dabei jedes Heilmittel mindestens 30 Minuten betragen. ... Zu jedem Behandlungstermin wird ein ZI für die Vor- und Nachbereitung gezählt und
abgerechnet. ...


• Für die Vor- und Nachbereitung sowie die Verlaufsdokumentation kann pauschal ein Zeitintervall des Heilmittels pro Behandlungstermin abgerechnet werden. Ein Behandlungstermin umfasst mindestens 30 Minuten und höchstens 180 Minuten und muss „an einem Stück“ durchgeführt werden, auch wenn verschiedene Heilmittel dabei abgegeben werden. Wenn unterschiedliche Heilmittel an einem Termin erbrachtwerden, muss dabei jedes Heilmittel mindestens 30 Minuten betragen.
• Werden in einer Behandlung zwei Heilmittel abgegeben (HLT und PFB), kann trotzdem nur ein ZI als Pauschale für Vor- und Nachbereitung abgerechnet werden. Entweder ein ZI HLT oder ein ZI PFB.
• Von den Klient:innen werden nur die therapeutischen Leistungen auf der VO-Rückseite bestätigt, die sie selbst erhalten haben, d.h. Heilmittel, ergänzende Heilmittel, Beratung zur Integration, Hausbesuch und Schienen (s. dazu Ziffer 8: Angaben auf der Verordnung). Das ZI für Vor- und Nachbereitung sowie Verlaufsdokumentation, die Analyse, sowie die Pauschale für den Mehraufwand werden dagegen im digitalen Datensatz bei der Abrechnung aufgenommen.

Wichtig für die Rückseite der Verordnung:
• Zusätzlich ist die Dauer der Therapiezeit als Minutenangabe in absoluten Zahlen anzugeben. Beispiele: motor.-funkt. Behandlung 30 ODER psych.-funkt. Behandlung 120
• Für jedes Heilmittel sind je Termin die Minutenangaben separat anzugeben, Beispiel: psych.-funkt. Behandlung 30 Hirnleistungstraining 45
• Es gilt weiterhin mindestens zum ersten Termin die Angabe der Leistung im verständlichen Wortlaut, an weiteren Terminen mit den geläufigen Abkürzungen (bspw. MFB, PFB, HB, TA). Siehe FAK Frage 34.
• Die Klient:innen bestätigen nur Leistungen, die sie auch erhalten haben (s.o.).
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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