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Hallo zusammen, Ich habe zum größten Teil Hausbesuche, fahre ausschließlich mit meinem privaten E-Bike von A nach B zu den Terminen. Jetzt sagte mein Mann, ich solle die für die Praxis gefahrenen Kilometer genau so angeben, wie die Mitarbeiter, die mit ihrem privaten PKW fahren (30ct/km), da ich ebenso Verschleiß habe, Kosten durch Inspektionen usw. Wie seht ihr das? Ist das üblich?
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Ich glaube, meine Frage war etwas missverständlich. Mit angeben meinte ich, nicht steuerlich, sondern bei meinem Chef.
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Geändert am 11.09.2024 15:09:00
Keineswegs. Chef kann natürlich zahlen, wass er möchte. Sinnvoll ist aber nur der steuerfreie Teil. Da hilft der Artikel schon. Der für Sie relevante Teil ist unterhalb des grau hinterlegten Textes.
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Zitat / Die_Mama_von_3 hat geschrieben:Hallo zusammen, Ich habe zum größten Teil Hausbesuche, fahre ausschließlich mit meinem privaten E-Bike von A nach B zu den Terminen. Jetzt sagte mein Mann, ich solle die für die Praxis gefahrenen Kilometer genau so angeben, wie die Mitarbeiter, die mit ihrem privaten PKW fahren (30ct/km), da ich ebenso Verschleiß habe, Kosten durch Inspektionen usw. Wie seht ihr das? Ist das üblich? Üblich ist das was in deinem Unternehmen gelebt wird und arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Du kannst deine tatsächlichen Kosten deinem Arbeitgeber oder beim Lohnsteuerjahresausgleich dem Finanzamt in Rechnung stellen, oder mit deinem Arbeitgeber eine Pauschale vereinbaren. Bevor ich mit meinen Therapeuten solch eine Centklauberei anfange, stelle ich diesen eher ein Dienstfahrrad zur Verfügung, oder nutze Jobrad. Dein Mann scheint ein richtiger Pfennigfuchser zu sein. Verlangt er diese Sachen eigentlich nur von dir, oder stellt er seinem Arbeitgeber auch jeden Cent in Rechnung? Dein Arbeitgeber könnte dir ja auch die private Internetnutzung, die private W-Lan-Nutzung, Handy- und Radaufladung, ect. auch in Rechnung stellen und der Aufschrei im Unternehmen wäre riesig. Verdient ihr so wenig, dass ihr als Familie auf die paar Euro im Jahr so dringend angewiesen seid? Zitat: " ... Der Arbeitnehmer kann folgende Pauschalbeträge in Anspruch nehmen: Fahrzeug WegstreckenentschädigungPkw 0,30 EUR/km Motorrad/Motorroller 0,20 EUR/km Moped/Mofa 0,20 EUR/km Fahrrad 5,00 EUR pro Monat Die pauschalen Kilometersätze gelten nur für arbeitnehmereigene Fahrzeuge, also Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer als Eigentümer oder Leasingnehmer für seine beruflichen Auswärtstätigkeiten nutzt. Aufwendungen für die Mitnahme von Gepäck sind durch die Kilometerpauschalen abgegolten. Neu ist der Reisekostenabzug, wenn der Arbeitnehmer für seine berufliche Auswärtstätigkeit ein Fahrrad benutzt. Nach dem Bundesreisekostengesetz wird eine Wegstreckenentschädigung von 5 EUR pro Monat gewährt, wenn der Arbeitnehmer das Fahrrad zu mindestens 2 Fahrstrecken pro Monat benutzt. Für Dienstfahrten mit dem eigenen Fahrrad können wie beim Pkw aber auch die tatsächlich angefallenen Kosten nach dem individuell ermittelten Kilometersatz als Reisekosten angesetzt werden. Die Nachweisführung obliegt dem Arbeitnehmer. Bei Mieträdern dürfen auch die nachgewiesenen tatsächlichen Mietkosten abgezogen werden. ..."
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Die "Fahrrad-Pauschale" gibt es wohl nicht mehr.
Pfennigfuchser ist gut. Ich rechne meinen Motorroller auch nicht ab. Da ist mir das Fahrtenbuch zu lästig.
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