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Diskussionsforum

Abrechnung von Blankoverordnung

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13. September 2024 12:02 # 1
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 118

Hallo in die Runde:
Jetzt kommen ja die ersten Blankoverordnungen in die Abrechnung. Welche Erfahrungen macht ihr mit den Krankenkassen?
Werden die berechneten Beträge problemlos gezahlt?
Da kommen ja jetzt recht hohe Beträge zusammen und wir gehen als Praxisinhaber ganz schön in Vorleistung
Ich bin neugierig welche Erfahrungen ihr macht.
16. September 2024 18:46 # 2
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 13

Hallo,

bis jetzt habe ich die Blankoverordnung bezahlt bekommen, sie müssen ebenfalls korrekt ausgefüllt sein. Ich habe den Rahmen der Blankoverordnung wie eine Übliche gestaltet.
19. September 2024 13:45 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 662

Zitat / Mili hat geschrieben:
Hallo in die Runde:
Jetzt kommen ja die ersten Blankoverordnungen in die Abrechnung. Welche Erfahrungen macht ihr mit den Krankenkassen?
Werden die berechneten Beträge problemlos gezahlt?
Da kommen ja jetzt recht hohe Beträge zusammen und wir gehen als Praxisinhaber ganz schön in Vorleistung
Ich bin neugierig welche Erfahrungen ihr macht.




Inwiefern gehen wir mehr in Vorleistung als bei einer "normalen" Verordnung?
R46.2 – und Spaß dabei!
19. September 2024 14:23 # 4
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 118

Na, die Blankoverordnungen haben doch eine längere Gültigkeit.
20. September 2024 08:03 # 5
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 332

Zitat / Mili hat geschrieben:
Na, die Blankoverordnungen haben doch eine längere Gültigkeit.
Wie kommst du denn auf dieses Ergebnis? Eine normale 10er Heilmittelverordnung kann ohne Begründung jeweils 14 Tage zwischen zwei Behandlungsterminen unterbrochen werden. Da kommst du, wenn du dies ausreizt, schon allein auf 20 Wochen Therapiezeit pro Heilmittelverordnung. Wenn du dann auch noch die zusätzlichen 70 Tage mit T/K/U zu begründenden Tage hinzuzählst, dann hat eine "normale" 10er Heilmittelverordnung eine Laufzeit von maximal 30 Wochen bis zu ihrer Abrechnung. Solltest du diese Verordnung vorzeitig abbrechen und dann doch mit einer neuen Heilmittelverordnung die Therapie weiterführen wollen, dann droht dir eine berechtigte Absetzung durch die gesetzliche Krankenkasse.

Ich finde, rein rechnerisch sind 16 Wochen Gültigkeit der Blankoverordnung deutlich kürzer als 30 Wochen für eine 10er Heilmittelverordnung. Selbst eine 6er Verordnung kann bis zu 22 Wochen gültig sein, jedoch eine 36er Verordnung sogar bis zu 82 Wochen. An der Gültigkeit der jeweiligen Verordnungsarten kann man keine Verschlechterung von irgendwas festmachen.

In wieweit du mit den von dir gewählten Heilmitteln und der von dir gewählten Anzahl an Therapieeinheiten bzw. Zeitintervallen und Vor-und Nachbereitungszeiten den Wert der Blankoverordnung in die Höhe treibst und damit dann in Vorkasse gehst, das steuerst du selbst. Das ist aber auch ein Teil deiner Selbstverantwortung. Hier hilft eine gute Praxissoftware, oder ein guter Taschenrechner, oder Stift und Papier zum nachrechnen und kalkulieren. Ein Bauchgefühl ist betriebswirtschaftlich gesehen der schlechteste Ratgeber überhaupt.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
24. September 2024 09:13 # 6
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 118

Vielen Dank Franna, dann hoffe ich mal, dass wir ähnliche Erfahrungen machen.
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