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Abrechnung von Blankoverordnung

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13. September 2024 12:02 # 1
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 118

Hallo in die Runde:
Jetzt kommen ja die ersten Blankoverordnungen in die Abrechnung. Welche Erfahrungen macht ihr mit den Krankenkassen?
Werden die berechneten Beträge problemlos gezahlt?
Da kommen ja jetzt recht hohe Beträge zusammen und wir gehen als Praxisinhaber ganz schön in Vorleistung
Ich bin neugierig welche Erfahrungen ihr macht.
16. September 2024 18:46 # 2
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 13

Hallo,

bis jetzt habe ich die Blankoverordnung bezahlt bekommen, sie müssen ebenfalls korrekt ausgefüllt sein. Ich habe den Rahmen der Blankoverordnung wie eine Übliche gestaltet.
19. September 2024 13:45 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 680

Zitat / Mili hat geschrieben:
Hallo in die Runde:
Jetzt kommen ja die ersten Blankoverordnungen in die Abrechnung. Welche Erfahrungen macht ihr mit den Krankenkassen?
Werden die berechneten Beträge problemlos gezahlt?
Da kommen ja jetzt recht hohe Beträge zusammen und wir gehen als Praxisinhaber ganz schön in Vorleistung
Ich bin neugierig welche Erfahrungen ihr macht.




Inwiefern gehen wir mehr in Vorleistung als bei einer "normalen" Verordnung?
R46.2 – und Spaß dabei!
19. September 2024 14:23 # 4
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 118

Na, die Blankoverordnungen haben doch eine längere Gültigkeit.
20. September 2024 08:03 # 5
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 357

Zitat / Mili hat geschrieben:
Na, die Blankoverordnungen haben doch eine längere Gültigkeit.
Wie kommst du denn auf dieses Ergebnis? Eine normale 10er Heilmittelverordnung kann ohne Begründung jeweils 14 Tage zwischen zwei Behandlungsterminen unterbrochen werden. Da kommst du, wenn du dies ausreizt, schon allein auf 20 Wochen Therapiezeit pro Heilmittelverordnung. Wenn du dann auch noch die zusätzlichen 70 Tage mit T/K/U zu begründenden Tage hinzuzählst, dann hat eine "normale" 10er Heilmittelverordnung eine Laufzeit von maximal 30 Wochen bis zu ihrer Abrechnung. Solltest du diese Verordnung vorzeitig abbrechen und dann doch mit einer neuen Heilmittelverordnung die Therapie weiterführen wollen, dann droht dir eine berechtigte Absetzung durch die gesetzliche Krankenkasse.

Ich finde, rein rechnerisch sind 16 Wochen Gültigkeit der Blankoverordnung deutlich kürzer als 30 Wochen für eine 10er Heilmittelverordnung. Selbst eine 6er Verordnung kann bis zu 22 Wochen gültig sein, jedoch eine 36er Verordnung sogar bis zu 82 Wochen. An der Gültigkeit der jeweiligen Verordnungsarten kann man keine Verschlechterung von irgendwas festmachen.

In wieweit du mit den von dir gewählten Heilmitteln und der von dir gewählten Anzahl an Therapieeinheiten bzw. Zeitintervallen und Vor-und Nachbereitungszeiten den Wert der Blankoverordnung in die Höhe treibst und damit dann in Vorkasse gehst, das steuerst du selbst. Das ist aber auch ein Teil deiner Selbstverantwortung. Hier hilft eine gute Praxissoftware, oder ein guter Taschenrechner, oder Stift und Papier zum nachrechnen und kalkulieren. Ein Bauchgefühl ist betriebswirtschaftlich gesehen der schlechteste Ratgeber überhaupt.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
24. September 2024 09:13 # 6
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 118

Vielen Dank Franna, dann hoffe ich mal, dass wir ähnliche Erfahrungen machen.
18. Dezember 2024 09:08 # 7
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 825

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit den Blanko VO.

Es wird von den Kassen eine Vorwegrechnung/Therapieplanung gefordert. Ist das so korrekt?

Wie geht ihr dabei vor?

Gibt es dafür einheitliche Vordrucke, oder schreibt jeder Therapeut für sich, nach eigenen Vorstellungen, solche eine Planung/Rechnung ?

Vielen Dank!!

Gruß
Sven

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Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
18. Dezember 2024 12:00 # 8
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 67

Zitat / Svenni1 hat geschrieben:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit den Blanko VO.

Es wird von den Kassen eine Vorwegrechnung/Therapieplanung gefordert. Ist das so korrekt?

Wie geht ihr dabei vor?

Gibt es dafür einheitliche Vordrucke, oder schreibt jeder Therapeut für sich, nach eigenen Vorstellungen, solche eine Planung/Rechnung ?

Vielen Dank!!

Gruß
Sven




Hallo Sven,

wo steht das geschrieben?

Beste Grüße
Hannes
18. Dezember 2024 14:23 # 9
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 357

Zitat / Svenni1 hat geschrieben:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit den Blanko VO.

Es wird von den Kassen eine Vorwegrechnung/Therapieplanung gefordert. Ist das so korrekt?

Wie geht ihr dabei vor?

Gibt es dafür einheitliche Vordrucke, oder schreibt jeder Therapeut für sich, nach eigenen Vorstellungen, solche eine Planung/Rechnung ?

Vielen Dank!!

Gruß
Sven

Haust du hier Physio und Ergo durcheinander?
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
19. Dezember 2024 16:16 # 10
Registriert seit: 10.01.2022
Beiträge: 1

Zitat / Mili hat geschrieben:
Na, die Blankoverordnungen haben doch eine längere Gültigkeit.


Ist genau so. Die BV ist 16 Wochen gültig, auch wenn du 2x/Woche therapierst (so wie ich hauptsächlich mit meinen Klient*innen im Bereich Neurofeedback). Da ist ein 10er Rezept in 5 Wochen voll.
Die Häufigkeit der Therapie ist ja nicht von uns sondern der Symptomatik der Klient*innen abhängig.
Fröhliche Weihnachten.
6. Januar 2025 10:35 # 11
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 825

Zitat / HaWe hat geschrieben:
Zitat / Svenni1 hat geschrieben:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit den Blanko VO.

Es wird von den Kassen eine Vorwegrechnung/Therapieplanung gefordert. Ist das so korrekt?

Wie geht ihr dabei vor?

Gibt es dafür einheitliche Vordrucke, oder schreibt jeder Therapeut für sich, nach eigenen Vorstellungen, solche eine Planung/Rechnung ?

Vielen Dank!!

Gruß
Sven




Hallo Sven,

wo steht das geschrieben?

Beste Grüße
Hannes


Hallo Hannes,

ich hatte das kürzlich im Internet gelesen auf einer Seite einer Krankenkasse. Hab´s mir leider nicht gemerkt welche es war ::confused::

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6. Januar 2025 10:39 # 12
Registriert seit: 28.06.2004
Beiträge: 825

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Svenni1 hat geschrieben:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit den Blanko VO.

Es wird von den Kassen eine Vorwegrechnung/Therapieplanung gefordert. Ist das so korrekt?

Wie geht ihr dabei vor?

Gibt es dafür einheitliche Vordrucke, oder schreibt jeder Therapeut für sich, nach eigenen Vorstellungen, solche eine Planung/Rechnung ?

Vielen Dank!!

Gruß
Sven

Haust du hier Physio und Ergo durcheinander?


Hallo,

kann durchaus sein::confused::
Wobei ich mich dann wundere, warum es da unterschiede gibt?

Bei uns kommen tatsächlich jetzt erst die ersten Blanko VO an und waren für uns bisher einfach nicht relevant, weshalb sich keiner von uns damit befasst hat.
Unsere Ärzte und KK sind hier nicht so schnell in der Umsetzung ::blush::
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6. Januar 2025 18:51 # 13
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 357

Zitat / Svenni1 hat geschrieben:
Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / Svenni1 hat geschrieben:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe eine Frage zum Umgang mit den Blanko VO.

Es wird von den Kassen eine Vorwegrechnung/Therapieplanung gefordert. Ist das so korrekt?

Wie geht ihr dabei vor?

Gibt es dafür einheitliche Vordrucke, oder schreibt jeder Therapeut für sich, nach eigenen Vorstellungen, solche eine Planung/Rechnung ?

Vielen Dank!!

Gruß
Sven

Haust du hier Physio und Ergo durcheinander?


Hallo,

kann durchaus sein::confused::
Wobei ich mich dann wundere, warum es da unterschiede gibt?

Bei uns kommen tatsächlich jetzt erst die ersten Blanko VO an und waren für uns bisher einfach nicht relevant, weshalb sich keiner von uns damit befasst hat.
Unsere Ärzte und KK sind hier nicht so schnell in der Umsetzung ::blush::
Bei den Physios wird ein Eingangs- und ein Zwischenbefund separat abgerechnet. Bei der BlankoPhysio wird auch nicht das Zeitfenster des jeweiligen Heilmittels bis auf 120 min erweitert sondern die Behandlung wie eine Doppelbehandlung (z.B. KG/KG/KGG/Elektro) durchgeführt. Es gibt da noch mehr deutliche Unterschiede zur BlankoErgo.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
13. Januar 2025 11:26 # 14
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1485

Geändert am 15.01.2025 14:46:00
Hallo ich hatte die erste Blankoverodnung schon abgerechnet und der Betrag war genau so schnell auf meinen Konto wie alle anderen Rezepte auch. Die Verordnung wurde mir jetzt nach 14 Tagen nach Rechnungseingang vergütet andere Rezepte werden ja nach Krankenkasse zwischen 14 Tagen und 28 Tagen bei mir vergütet also ist das Geld dann nach Rechnungseingang auf dem Konto.
Aber wenn ich eine 10 Verordnung habe und das Kind nur 1 mal in der Woche kommt dann ist das Kind mal krank dann bin ich mal krank dann sind wir schnell bei 14 Wochen oder auch 16 Wochen, da ja das Rezept meistens auch noch 2 Wochen beim Patienten zu Hause liegt bis mal angerufen wird und nach einem Termin gefragt wird wo ich dann dem Patienten par Tage später wenn er flexibel ist einen Termin anbieten kann.

Was bei der Blankoverodnug auch nicht viel anders da sein wird. Also da dann 2 Wochen eh schon flöten gehen weil man ja schließlich so lange das Rezept zu hause liegen lassen musste bis man mal bei mir anruft um einen Termin dann nächste Woche zu bekommen sind es dann auch nur 14 Wochen wo ich am Patienten arbeite. Weil der Tag 1 ja schon ab Ausstellungsdatum anfängt. Gut wenn ein Patient dann 2 mal die Woche zu mir kommt dann sind das schon fast 2000 Euro auf einmal. Je nach dem welche Terapieeinheit ich auch plane. Daher verstehe ich jetzt die Aufregung nicht wegen den Vielen Wochen wo man in Vorleistung gehen muss.

Für mich sind die Blankoverodnungne sogar auch noch Lukrativer da ich ja auch mehr Geld bekomme und ich mir das Heilmittel und wie lange ich da am Patienten therapiere echt selbst aussuchen darf. Bei den normalen Rezepten muss dann weil zwar das Heilmittel zur Diagnose und zum Diagnoseschlüssel passt aber für den Patienten so nicht so viel Sinn macht dann beim Arzt anrufen dann um Rezeptänderung bitten das Rezept hin faxen damit er mir mein Wunschheilmittel auf dem Rezept schreibt. Das habe ich dann bei der Blankoverodnung nicht mehr
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
14. Januar 2025 19:19 # 15
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 122

Tipp:
ein paar Absätze einfügen erleichtert das Lesen ungemein...
Machst Du bei Deinen Berichten ja sicher auch ;o)*
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