Registriert seit: 07.01.2025
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Hallo zusammen,
aufgrund von Wohnraummangel in Düsseldorf benötige ich eine Genehmigung vom Wohnamt, um meine Eigentumswohnung (ehem. zwei Wohnungen) als eine Praxis für Ergotherapie nutzen zu dürfen. Dem zugrunde ist diese Satzung von 2022:
https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/64/64102-satzung-der-landeshauptstadt-duesseldorf-zum-schutz-und-erhalt-von-wohnraum
,mit der man ursprünglich die Nutzung für Air BnB eindämmen wollte. Jetzt muss ich "vorrangiges öffentliches Interesse" nachweisen und dafür eine Organisation öffentlichen Rechts bitten, mir Statistiken zu geben, die zeigen, dass Patienten im Raum Düsseldorf eine sehr lange Wartezeit haben. Den DVE habe ich bereits kontaktiert (und durch den DVE wurde ein aussagekräftiges Schreiben ausgestellt), aber hierbei handelt es sich um einen eigetragenen Verein, welches das Wohnamt ablehnt.
Hat jemand Erfahrung damit?
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Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 267
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Zitat / ergotherapie7429 hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung damit? Leider nicht. Hab nur überlegt ob evtl die Arbeitsagentur hilfreich sein könnte, die könnte zumindest nachweisen dass Ergotherapeuten gesucht werden, vielleicht ist das ein zusätzliches Argument.
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Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 345
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Zitat / ergotherapie7429 hat geschrieben:Hallo zusammen,
aufgrund von Wohnraummangel in Düsseldorf benötige ich eine Genehmigung vom Wohnamt, um meine Eigentumswohnung (ehem. zwei Wohnungen) als eine Praxis für Ergotherapie nutzen zu dürfen. Dem zugrunde ist diese Satzung von 2022:
https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/64/64102-satzung-der-landeshauptstadt-duesseldorf-zum-schutz-und-erhalt-von-wohnraum
,mit der man ursprünglich die Nutzung für Air BnB eindämmen wollte. Jetzt muss ich "vorrangiges öffentliches Interesse" nachweisen und dafür eine Organisation öffentlichen Rechts bitten, mir Statistiken zu geben, die zeigen, dass Patienten im Raum Düsseldorf eine sehr lange Wartezeit haben. Den DVE habe ich bereits kontaktiert (und durch den DVE wurde ein aussagekräftiges Schreiben ausgestellt), aber hierbei handelt es sich um einen eigetragenen Verein, welches das Wohnamt ablehnt.
Hat jemand Erfahrung damit? Dann wende dich doch an die GKV um ein Statement wie die aktuelle Versorgungslage in deinem Einzugsgebiet um deinen geplanten Praxisstandort ist. Wenn der Wohnungsmangel in diesem Gebiet zu hoch ist, dann kannst du nur versuchen gegen den Ablehnungsbescheid zu klagen. In jedem Fall wirst du ohne Anwalt kaum eine Chance haben deine Wohnungen in Gewerbeeinheiten in einer Großstadt wie Düsseldorf umzuwandeln. Der Umbau wird wahrscheinlich auch noch hohe zusätzliche Kosten verursachen. Brandschutztechnisch müssen die Wohnungen noch von den restlichen Wohnungen, bei einem Mehrfamilienhaus, abgekoppelt werden. Emissionen, wie Lärm, Müll, Abwässer, ect., müssen noch gemessen werden und den Standarts für ein Wohn(misch)gebiet entsprechen. Da könnte dir das Bauamt und auch der für dich zuständige Behindertenbeauftragte über diesen Weg noch einige große Stolpersteine in den Weg legen. (behindertengerechte/r Zugang und Ausstattung, Fluchtwege, Außenwerbung, Parkplätze, ...)
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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