Registriert seit: 14.10.2023
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 3
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Hallo Ergos und zukünftige Ergos. Mein Freund ist grade in seinem Motorisch Funktionell Praktikum. Nun ist die Therapeutin krank(ist nicht die Anleiterin, sie schickt ihn ständig zu den anderen Therapeut*innen und mein Freund und sie haben sich bisher kaum gesehen). Nun wurde die eine Therapeutin krank und hat ihn gebeten, auf die Abrechnung sich mit ihren Kürzel einzutragen, obwohl sie krank ist. Ist dies Rechtens? Oder sollte er sich diesbezüglich an die Schule wenden?   Vielen Dank schonmal!
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Registriert seit: 22.10.2011
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Hallo, nein das ist absolut nicht rechtens. Es ist Abrechnungsbetrug. Dein Freund sollte sich auf alle Fälle bei der Schule melden. Eine Praxis mit solchen Vorgehensweisen sollte keine Praktikanten bekommen. Mit freundlichen Grüßen Dominik
Dominik Simon Ergotherapeut / Handtherapeut DAHTH
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Die Frage ist doch, wer hat denn die Therapien (der Praktikant alleine - oder unter Aufsicht) durchgeführt ?
3~°
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Registriert seit: 30.09.2021
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Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie(§3 Abs. 4a) Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Qualifizierung für einen der in der Anlage 5 genannten Abschlüsse ist unter der Voraussetzung möglich, dass a) die oder der zugelassene Leistungserbringende den Nachweis erbringen kann, mit der jeweiligen Fach- und/oder Hochschule einen schriftlichen Vertrag hinsichtlich der praktischen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern und/oder Studentinnen und Studenten im jeweiligen Heilmittelberuf geschlossen zu haben, b) die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student abhängig vom Lernstand unter ständiger Aufsicht und Anleitung der oder des zugelassenen Leistungserbringenden oder einer zur Ausbildung bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird. Es steht nirgendwo geschrieben, dass der Praktikant immer und zu jeder Zeit nur therapieren darf wenn eine ausgebildete Fachkraft nebne ihm steht. Er darf abhängig vom Lehrstand auch eigenständige Therapien durchführen.(§3 Abs. 5) Die oder der zugelassene Leistungserbringende haftet für die von ihren oder seinen eingesetzten Leistungserbringenden und Personen nach Absatz 4a erbrachten Leistungen in gleichem Umfang wie für ihre oder seine eigenen Leistungen. Sie oder er hat sich dafür regelmäßig den erforderlichen Überblick über den Praxisablauf zu verschaffen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Registriert seit: 14.10.2023
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Zitat / Micha hat geschrieben:Die Frage ist doch, wer hat denn die Therapien (der Praktikant alleine - oder unter Aufsicht) durchgeführt ?
Die Therapeutin lässt meinen Freund alleine therapieren und kümmert sich währenddessen um ihre anderen Patienten. Sie kann also gar keine Aufsicht nachgehen. Er lässt sie sogar auf Hausbesuche alleine und sehen sich erst, wenn sie ihn danach abholt. Selbst die Patienten wundern sich, wo die Therapeutin bleibt, weil sie sie nicht mehr zu Gesicht bekommen, sondern nur meinen Freund sehen. Und manche Patienten zudem jetzt auch mehr Ergotherapie Stunden bekommen als vorher (Eine Patientin meinte: "Wie, bekomme ich jetzt zweimal in der Woche Ergotherapie?" zu meinem Freund
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 2
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Geändert am 20.02.2025 12:19:00
Aufsicht sollte da sein, also die Therapeutin sollte mindestens greifbar sein und dann muss auch die Möglichkeit gegeben sein, die Einheiten zu reflektieren, Fragen stellen zu können usw. Diese Zeit sollte also eingeplant werden, spätestens am Ende! Dann könnte sich dein Freund Notizen machen, Fragen aufschrieben nach jeder Therapie oder zum Ende der Einheit. Ihn unbeaufsichtigt einfach nur stumpf arbeiten zu lassen ist meines Erachtens nicht in Ordnung und wird auch nicht rechtens sein. Für ihn selbst ist es allerdings eine sehr gute Möglichkeit, um Erfahrungen zu sammeln. Ich fand es sehr gut im Praktikum damals selbstständig arbeiten zu können. Es kommt aufs Lehrjahr an, auf den Wissenstand in dem jeweiligen Bereich. Die Therapeutin muss das konkret besprechen mit ihm und ansonsten er mit ihr! Wenn die Unsicherheit überwiegt, dann geht das ohnehin so nicht. Alles zu machen kann man nicht verlangen. Schon gar nicht in dem Bereich. Auch die Arbeitszeiten müssen streng eingehalten werden. Es ist so viel für einen Auszubildenen, auch für einen Berufsanfänger. Alle Fragen notieren und Zeit mit der Anleiterin planen. Wenn sie das nicht tut, dann in der Schule Bescheid geben. Seitens der Schule gibt es ja auch einen Ansprechpartner. LIebe Grüße Lene
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Registriert seit: 30.07.2001
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Spätestens wenn es offensichtlich ist, dass diese Praxis Deinen Freund v.a. als kostenlose Arbeitskraft einsetzt, ohne Nachbereitung etc., sollte er intervenieren (lassen). Das alles können wir hier von Ferne natürlich nicht im Einzelnen beurteilen.
3~°
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Das ist einfach Betrug und sonst nichts!
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Danke an alle, die geantwortet haben. Er hat sich an eine Dozentin aus der Schule und die Fachperson, die für ihn zuständig war, gemeldet und waren beide der Meinung, dass es so nicht mehr weitergehen kann und haben ihm gesagt, dass er sich eine neue Stelle aussuchen soll für nächste Woche. Die Dozentin hat gesagt, dass die erste Stelle, die sie angerufen hat, ihn direkt angenommen hat und er nächste Woche sofort anfangen kann.
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1260
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Danke für die Rückmeldung und alles Gute für Euch
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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