Hallo, das finde ich eine spannende Situation:
Wie macht ihr andere das? Lasst ihr grundsätzlich das Therapieeinverständnis von beiden Elternteilen / Sorgeberechtigten unterschreiben?
Ich stand einmal in der gleichen Situation: Ein alkoholisierter Mann stürmte in die Praxisräume und drängte recht aggressiv darauf, seine Tochter jetzt mitzunehmen, er sei nicht mit der Therapie einverstanden, da er nichts von der Behandlung wisse. Ich war sehr verunsichert. Zum Glück hat sich das Thema innerhalb von 1 Woche mit Mutter und Kindsvater klären lassen und die Therapie konnte weitergeführt werden.
Was aber, wenn es keine Einigung gibt?
Bei ärztlichen Behandlungen gibt es scheinbar ein Stufensystem: Bei einfachen Behandlungen / Untersuchungen ist NICHT die Einwilligung beider Erziehungsberechtiger nötig. Bei Psychotherapie (von Kindern) allerdings schon.
Bei invasiven Untersuchungen, OPs, etc sind zwingend die EInwilligung beider Erziehungsberechtigter einzuholen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/aufklaerungspflicht-und-einwilligungsfaehigkeit-regeln-fuer-diffizile-konstellationen-30cdac05-2c3a-403b-9942-8e3c50c255bf
Wo würdet ihr die ET einordnen?
Interessant im geschilderten Fall finde ich auch: Die Therapie ist ja schon begonnen worden. Müssten dem Abbruch nicht auch beide Elternteile zustimmen?
Ich persönlich bin der Meinung, dass die aktive Verhinderung einer ärztlich verordneten, evidenzbasierten Therapie eine Kindeswohlgefährdung bedeutet und eine Meldung beim Jugendamt sinnvoll ist. Rechtlich ist sie jedenfalls möglich.
Der Kindsmutter würde ich zu verstehen geben, dass auch sie an der entstandenen Situation beteiligt ist, da sie ja scheinbar zum Kindsvater keine Infos gegeben hat. Ich würde sie in die Pflicht nehmen, die Sitiuation mit dem Vater soweit zu klären, dass die ET weitergeführt werden kann.
Eine schwierige Situation. Vielleicht willst du gelegentlich ein Update geben, wie es weiterging? Ich drücke dir die Daumen bei der Klärung!
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Wenn du nicht ja zum Leben sagen kannst, sage wenigstens Na-ja.