Zitat / KW hat geschrieben:Wenn ein Patient/eine Patientin während der Behandlung die Krankenkasse wechselt, z.B. beim 3. Termin auf einer 10er Verordnung, muss dann für die Folgebehandlungen eine neue Verordnung mit den Daten der neuen Kasser ausgestellt werden? Eigentlich galt für uns bisher die KK als Abrechnungsstelle die auf der Heilmittelverordnung angegeben ist. Sollte zwischen den Behandlungen ein Wechsel der Krankenkasse stattgefunden haben, dann verrechneten bisher die beiden Krankenkassen die Kosten untereinander. Eine gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweise gibt es jedoch nicht. Aktuell kommt es v.a. bei den Physios immer öfter vor, dass die alte Krankenkasse gar keine Behandlungen erstattet - da der Patient nicht (mehr) bei ihr versichert ist, oder nur die Behandlungen übernimmt die in ihren Zuständigkeitszeitraum fällt. Behandelt man weiter, dann läuft man aktuell Gefahr seinem Geld hinterherlaufen zu müssen. Eine neue HMV für die neue KK ist strategisch die bessere Wahl.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
|