Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Ergotherapie-Forum >> Allgemeine Themen >> Krankenkassenwechsel

Diskussionsforum

Krankenkassenwechsel

Optionen:
7. März 2025 13:05 # 1
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 684

Wenn ein Patient/eine Patientin während der Behandlung die Krankenkasse wechselt, z.B. beim 3. Termin auf einer 10er Verordnung, muss dann für die Folgebehandlungen eine neue Verordnung mit den Daten der neuen Kasser ausgestellt werden?
R46.2 – und Spaß dabei!
7. März 2025 14:11 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 369

Zitat / KW hat geschrieben:
Wenn ein Patient/eine Patientin während der Behandlung die Krankenkasse wechselt, z.B. beim 3. Termin auf einer 10er Verordnung, muss dann für die Folgebehandlungen eine neue Verordnung mit den Daten der neuen Kasser ausgestellt werden?
Eigentlich galt für uns bisher die KK als Abrechnungsstelle die auf der Heilmittelverordnung angegeben ist. Sollte zwischen den Behandlungen ein Wechsel der Krankenkasse stattgefunden haben, dann verrechneten bisher die beiden Krankenkassen die Kosten untereinander. Eine gesetzliche Grundlage für diese Vorgehensweise gibt es jedoch nicht.

Aktuell kommt es v.a. bei den Physios immer öfter vor, dass die alte Krankenkasse gar keine Behandlungen erstattet - da der Patient nicht (mehr) bei ihr versichert ist, oder nur die Behandlungen übernimmt die in ihren Zuständigkeitszeitraum fällt. Behandelt man weiter, dann läuft man aktuell Gefahr seinem Geld hinterherlaufen zu müssen. Eine neue HMV für die neue KK ist strategisch die bessere Wahl.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
8. März 2025 18:05 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 684

Das war sehr informativ, vielen lieben Dank!!!
R46.2 – und Spaß dabei!
Optionen:

nach oben scrollen