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Absetzung einer Blankoverordnung

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19. März 2025 22:24 # 1
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 18

Guten Abend in die Runde,

ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren: Ich bin Direktabrechner.

Eine Blankoverordnung wurde bei mir zum ersten Mal abgesetzt. Es fehlt die Angabe der Zeitintervalle auf der Rückseite des Rezeptes. Mir wurde eine Korrekturmöglichkeit eingeräumt.
In der Anlage 3 vom §125 SGB V steht ebenfalls die Korrektur von diversen Mängeln. Mir fehlt der praktische Ablauf der Korrektur. Muss ich ein Duplikat des alten Rezeptes vom Patienten einfordern? Dann korrekt bedrucken? Wenn nicht, wie sieht dann meine Ausführung aus? Ich habe nur eine Korrekturmöglichkeit.
Oder: Wo steht der praktische Ablauf?

Wer hat hier positive Erfahrungen. Bisher habe ich noch keine Korrekturverfahren machen müssen/ können?

Herzlichen Dank und Grüße.


20. März 2025 08:38 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 377

Zitat / Franna hat geschrieben:
Guten Abend in die Runde,

ich habe eine Frage zum Korrekturverfahren: Ich bin Direktabrechner.

Eine Blankoverordnung wurde bei mir zum ersten Mal abgesetzt. Es fehlt die Angabe der Zeitintervalle auf der Rückseite des Rezeptes. Mir wurde eine Korrekturmöglichkeit eingeräumt.
In der Anlage 3 vom §125 SGB V steht ebenfalls die Korrektur von diversen Mängeln. Mir fehlt der praktische Ablauf der Korrektur. Muss ich ein Duplikat des alten Rezeptes vom Patienten einfordern? Dann korrekt bedrucken? Wenn nicht, wie sieht dann meine Ausführung aus? Ich habe nur eine Korrekturmöglichkeit.
Oder: Wo steht der praktische Ablauf?

Wer hat hier positive Erfahrungen. Bisher habe ich noch keine Korrekturverfahren machen müssen/ können?

Herzlichen Dank und Grüße.
Frag für das Korreketurverfahren bei deinem Softwareanbieter nach. Wenn eine nachträgliche Korrektur der Verordnung möglich ist, dann hast du eine Kopie der Heilmittelverordnung bekommen auf der du die Korrektur durchführen sollst. Diese Kopie mit den Korrekturen reichst du im Korrekturverfahren wieder ein. Je nach Art Korrektur muss der Patient jede Korrektur, z.B. beim Behandlungsdatum, mit seiner Unterschrift gegenzeichnen oder auch nicht.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
20. März 2025 21:26 # 3
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 18

Guten Abend Onkel Tom,

vielen Dank für Deine prompte Ausführung. In der Tat bekam ich eine Kopie der VO. Korrekturarten habe ich in meinem Abrechnungsprogramm entdeckt. Das muss ich tatsächlich genauer durcharbeiten. Es wurde von der Abrechnungsstelle gefordert, dass der Patient die Korrektur unterschreiben soll.

Ich werde berichten, wie erfolgreich die Korrektur war. :)

Herzliche Grüße und einen schönen Abend.
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