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Guten Abend,
nach Absprache mit dem Arzt muss ich Leitsymptome auf dem Rezept ändern. Wo notiere ich die Absprache mit den Arzt, Auf der Seite zwei? Die Vorgehensweise finde ich nirgends genau beschrieben. Was genau muss niedergeschrieben werden?
Wer hat das bereits erfolgsreich handschriftlich geändert? Ohne Absetzungsfolgen?
Herzlichen Dank.
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Zitat / Franna hat geschrieben:Guten Abend,
nach Absprache mit dem Arzt muss ich Leitsymptome auf dem Rezept ändern. Wo notiere ich die Absprache mit den Arzt, Auf der Seite zwei? Die Vorgehensweise finde ich nirgends genau beschrieben. Was genau muss niedergeschrieben werden?
Wer hat das bereits erfolgsreich handschriftlich geändert? Ohne Absetzungsfolgen?
Herzlichen Dank. Leitsymptomatik Diese ist entweder buchstabenkodiert a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine individuelle Leitsymptomatik als Freitext angegeben werden. Änderungsmöglichkeiten nach lit. l) Anlage 3 RV ▪ Änderung oder Ergänzung durch den/die LE (Leistungserbringer) im Einvernehmen mit dem Arzt/der Ärztin ▪ Vorsicht bei Änderung der Diagnosegruppe – ggf. muss auch die LS geändert werden → nachträgliche Korrekturen sind möglich das richtige Kreutz auf der Vorderseite setzen - daneben "LE" und Unterschrift des Praxisinhabers setzen
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Hallo Onkel Tom,
vielen Dank für die Antwort,
wo genau kann ich die ,,Notierweise" nachlesen? Was ich als LE korrigieren darf, habe ich erfasst. Ich war nur mit der Form unsicher.
Herzlichen Dank und einen schönen Abend.
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Zitat / Franna hat geschrieben:Hallo Onkel Tom,
vielen Dank für die Antwort,
wo genau kann ich die ,,Notierweise" nachlesen? Was ich als LE korrigieren darf, habe ich erfasst. Ich war nur mit der Form unsicher.
Herzlichen Dank und einen schönen Abend.
Bundesrahmenvertrag Ergotherapie, Anlage 3 Absatz 4 "Korrekturmöglichkeit – Form und Zeitpunkt" ErläuterungDie Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog (Vertragsärzte) anzugeben. Diese ist entweder nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. KorrekturmöglichkeitFehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der oder dem Verordnenden ohne erneute Unterschrift der oder des Verordnenden nachgetra- gen, ergänzt oder geändert werden. KorrekturzeitpunktNachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 9 möglich.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Guten Abend,
zum o.g. Thema: die Änderungsform hat funktioniert, die Rechnung wurde beglichen.
Vielen Dank für den Austausch.
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