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Diskussionsforum

Leitsymptome: wo wird die Änderung notiert

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31. März 2025 23:18 # 1
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 21

Guten Abend,

nach Absprache mit dem Arzt muss ich Leitsymptome auf dem Rezept ändern. Wo notiere ich die Absprache mit den Arzt, Auf der Seite zwei? Die Vorgehensweise finde ich nirgends genau beschrieben. Was genau muss niedergeschrieben werden?

Wer hat das bereits erfolgsreich handschriftlich geändert? Ohne Absetzungsfolgen?

Herzlichen Dank.
1. April 2025 16:40 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 400

Zitat / Franna hat geschrieben:
Guten Abend,

nach Absprache mit dem Arzt muss ich Leitsymptome auf dem Rezept ändern. Wo notiere ich die Absprache mit den Arzt, Auf der Seite zwei? Die Vorgehensweise finde ich nirgends genau beschrieben. Was genau muss niedergeschrieben werden?

Wer hat das bereits erfolgsreich handschriftlich geändert? Ohne Absetzungsfolgen?

Herzlichen Dank.
Leitsymptomatik Diese ist entweder buchstabenkodiert a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine individuelle Leitsymptomatik als Freitext angegeben werden.
Änderungsmöglichkeiten nach lit. l) Anlage 3 RV
▪ Änderung oder Ergänzung durch den/die LE (Leistungserbringer) im Einvernehmen mit dem Arzt/der Ärztin
▪ Vorsicht bei Änderung der Diagnosegruppe – ggf. muss auch die LS geändert werden
→ nachträgliche Korrekturen sind möglich

das richtige Kreutz auf der Vorderseite setzen - daneben "LE" und Unterschrift des Praxisinhabers setzen
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
1. April 2025 21:18 # 3
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 21

Hallo Onkel Tom,

vielen Dank für die Antwort,

wo genau kann ich die ,,Notierweise" nachlesen? Was ich als LE korrigieren darf, habe ich erfasst. Ich war nur mit der Form unsicher.


Herzlichen Dank und einen schönen Abend.
2. April 2025 10:05 # 4
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 400

Zitat / Franna hat geschrieben:
Hallo Onkel Tom,

vielen Dank für die Antwort,

wo genau kann ich die ,,Notierweise" nachlesen? Was ich als LE korrigieren darf, habe ich erfasst. Ich war nur mit der Form unsicher.


Herzlichen Dank und einen schönen Abend.
Bundesrahmenvertrag Ergotherapie, Anlage 3 Absatz 4 "Korrekturmöglichkeit – Form und Zeitpunkt"

Erläuterung
Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog (Vertragsärzte) anzugeben. Diese ist entweder
nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ
kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der oder
des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden.

Korrekturmöglichkeit
Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der
oder dem Verordnenden ohne erneute Unterschrift der oder des Verordnenden nachgetra-
gen, ergänzt oder geändert werden.

Korrekturzeitpunkt
Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 9 möglich.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
13. Mai 2025 22:44 # 5
Registriert seit: 01.12.2020
Beiträge: 21

Guten Abend,

zum o.g. Thema: die Änderungsform hat funktioniert, die Rechnung wurde beglichen.

Vielen Dank für den Austausch.
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