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Hallo ich habe eine Frage- Die Abrechnungsstelle hat angemerkt dass eine unserer Verordnungen auf der Rückseite eine "falsche" Abkürzung hat (Motor. fkt. Behandl.) weswegen sie die Verordnung nicht vergüten wollten. Ich habe sowas in 13 Berufsjahren nicht gehört- ist das überhaupt rechtens?
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Geändert am 23.04.2025 11:18:00
Wir hatten das auch, wobei wir als Selbstabrechner sofort eine Kürzung einstecken mussten. Und es nervt. Und es ist einfach nur Schikane und Leistungserschleichung - also das Gegenteil der vereinbarten Vertragspartnerschaft. Die Kassen beziehen sich auf den Frage-Antwort-Katalog und erklären ihn zum Rechtsstandard. Meine persönliche EInschätzung ist aber, dass der FAK nicht Bestandteil des Vertrages ist und die Kassen, wenn sie schon eine verbindliche Listung von Abkürzungen haben wollen, das in Anlage 3 des Vertrages oder in einem anderen Vertgragsbestandteil verankern müssen. Ich würde mir wünschen, dass die ausufernde Kürzungsorgie zu einem massiven Auftreten der Standesvertretung auf Verhandlungsebene, auf juristischer Ebene und im politischen Feld führt.
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Wir hatten auch eine Kürzung wegen einer "falschen Abkürzung" auf der Rückseite. Das erste mal nach 20 Jahren! Insbesondere weil es bei einer Blankoverordnung teilweise schwierig ist, alle Heilmittel in einer Zeile zu notiert (zB Mot.-funkt. Beha,30 Therm. A, oder Schiene). Und dann kam das nächste: Eine Kasse hatte nicht bezahlt, da wir eine Unterbrechung mit "Therapeut im Urlaub" begründet haben und nicht nur mit "U".
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Zitat / Ergo_2011 hat geschrieben:Hallo ich habe eine Frage- Die Abrechnungsstelle hat angemerkt dass eine unserer Verordnungen auf der Rückseite eine "falsche" Abkürzung hat (Motor. fkt. Behandl.) weswegen sie die Verordnung nicht vergüten wollten. Ich habe sowas in 13 Berufsjahren nicht gehört- ist das überhaupt rechtens? Der neue Bundesrahmenvertrag gilt seit 2022 und im dazugehörigen Frage-Antwort-Katalog sind die korrekten Ausfüllmöglichkeiten für die Heilmittel erläutert. Was also vor 13 Jahren bzw. vor 2022 gültig war, das interessiert heutzutage niemanden mehr.
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Zitat / gross hat geschrieben:Wir hatten das auch, wobei wir als Selbstabrechner sofort eine Kürzung einstecken mussten. Und es nervt. Und es ist einfach nur Schikane und Leistungserschleichung - also das Gegenteil der vereinbarten Vertragspartnerschaft.
Die Kassen beziehen sich auf den Frage-Antwort-Katalog und erklären ihn zum Rechtsstandard. Meine persönliche EInschätzung ist aber, dass der FAK nicht Bestandteil des Vertrages ist und die Kassen, wenn sie schon eine verbindliche Listung von Abkürzungen haben wollen, das in Anlage 3 des Vertrages oder in einem anderen Vertgragsbestandteil verankern müssen.
Ich würde mir wünschen, dass die ausufernde Kürzungsorgie zu einem massiven Auftreten der Standesvertretung auf Verhandlungsebene, auf juristischer Ebene und im politischen Feld führt. Deine Einschätzung bezüglich des Frage-Antwort-Kataloges ist hier nicht maßgeblich. Der Fragen-Antwort-Katalog ist die Ergänzung zum Bundesrahmenvertrages und wurde von der GKV und beiden Berufsverbänden gemeinsam erstellt um Fragen im Berufsalltag zu klären ohne den gesamten Bundesrahmenvertrag neu ausrollen zu müssen. Die im FAK aufgeführten Ergänzungen sind somit rechtsverbindlich, für die GKV und die Praxisinhaber. Auf Grund einer falschen Abkürzung der Heilmittel muss kein Praxisinhaber eine Kürzung einstecken. Dieser Fehler ist heilbar und kann korrigiert werden. Die Heilmittel korrigieren und vom Patienten erneut unterschreiben lassen und erneut zur Abrechnung einreichen, oder lieber gleich die vertraglichen Forderungen der GKV nicht ignorieren.
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Zitat / th. hat geschrieben:Wir hatten auch eine Kürzung wegen einer "falschen Abkürzung" auf der Rückseite. Das erste mal nach 20 Jahren! Insbesondere weil es bei einer Blankoverordnung teilweise schwierig ist, alle Heilmittel in einer Zeile zu notiert (zB Mot.-funkt. Beha,30 Therm. A, oder Schiene). Und dann kam das nächste: Eine Kasse hatte nicht bezahlt, da wir eine Unterbrechung mit "Therapeut im Urlaub" begründet haben und nicht nur mit "U". Auch für dich gilt der neue Bundesrahmenvertrag erst seit 2022 und alle Sachen davor interessieren keinen mehr. Wenn du seitdem keine Absetzung hattest, Glück gehabt. Unterstellt dir die Krankenkasse Vorsatz, weil du die Vereinbarungen standhaft ignorierts, dann hat die Krankenkasse 4 Jahre Zeit deine Verordnungen nachträglich noch einmal zu prüfen und fehlerhafte Heilmittelverordnungen nachträglich abzusetzen. Ohne Vorsatz gilt die Frist nur ein Jahr. Wenn auf der Heilmittelverordnung auf der Unterschriftenseite nicht alle Heilmittel in eine Zeile passen, dann können und dürfen für einen Termin auch mehrere Zeilen verwendet und in das Feld "Leistungserbringer" die Eintragungen ausgeweitet werden. Das Gleiche gilt auch für die Patientenunterschrift. Schafft es der Patient nicht in einer Zeile zu unterschreiben, dann darf die Unterschrift auch über mehrere Zeilen geschrieben werden bzw. auch schon im Feld "Leistungserbringer" beginnen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind auf der Heilmittelverordnung als Unterbrechungsgründe nur die Kürzel "U" "F" und "K" zu verwenden. Es geht die Krankenkasse nichts an wer die Unterbrechung verursacht hat und erst recht nicht wann der behandelnde Therapeut krank oder im Urlaub war. (Wenn du ein bisschen weiterdenken würdest und du schon so übergenau der Krankenkasse unnötige Rechenschaft ablegen willst, dann müsstest du theoretisch eigentlich alle Therapeuten der Praxis auflisten und für jeden begründen warum diese keine Vertretung für den sich im Urlaub befindlichen Therapeuten übernehmen konnten.)
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Geändert am 15.05.2025 10:53:00
Einfach immer sympathisch formulierte Antworten vom Kollegen hier. "Ist eben so weil so isses." Dass immernoch Arztpraxen die Heilmittel nicht annähernd richtig ausfüllen und das 80%meiner Bürozeit einimmt ist eben auch so. man darf sich da schon einmal hinterfragen und aufregen. Es ist eine Frechheit! Es herrscht Fachkräftemangel und wir haben keine Zeit für solche Hirnfür***e seitens der Kassen. Vielen Dank. Erfolg bei der Suche nach Verstärkung... Zitat / onkel tom hat geschrieben:Zitat / th. hat geschrieben:Wir hatten auch eine Kürzung wegen einer "falschen Abkürzung" auf der Rückseite. Das erste mal nach 20 Jahren! Insbesondere weil es bei einer Blankoverordnung teilweise schwierig ist, alle Heilmittel in einer Zeile zu notiert (zB Mot.-funkt. Beha,30 Therm. A, oder Schiene). Und dann kam das nächste: Eine Kasse hatte nicht bezahlt, da wir eine Unterbrechung mit "Therapeut im Urlaub" begründet haben und nicht nur mit "U". Auch für dich gilt der neue Bundesrahmenvertrag erst seit 2022 und alle Sachen davor interessieren keinen mehr. Wenn du seitdem keine Absetzung hattest, Glück gehabt. Unterstellt dir die Krankenkasse Vorsatz, weil du die Vereinbarungen standhaft ignorierts, dann hat die Krankenkasse 4 Jahre Zeit deine Verordnungen nachträglich noch einmal zu prüfen und fehlerhafte Heilmittelverordnungen nachträglich abzusetzen. Ohne Vorsatz gilt die Frist nur ein Jahr. Wenn auf der Heilmittelverordnung auf der Unterschriftenseite nicht alle Heilmittel in eine Zeile passen, dann können und dürfen für einen Termin auch mehrere Zeilen verwendet und in das Feld "Leistungserbringer" die Eintragungen ausgeweitet werden. Das Gleiche gilt auch für die Patientenunterschrift. Schafft es der Patient nicht in einer Zeile zu unterschreiben, dann darf die Unterschrift auch über mehrere Zeilen geschrieben werden bzw. auch schon im Feld "Leistungserbringer" beginnen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind auf der Heilmittelverordnung als Unterbrechungsgründe nur die Kürzel "U" "F" und "K" zu verwenden. Es geht die Krankenkasse nichts an wer die Unterbrechung verursacht hat und erst recht nicht wann der behandelnde Therapeut krank oder im Urlaub war. (Wenn du ein bisschen weiterdenken würdest und du schon so übergenau der Krankenkasse unnötige Rechenschaft ablegen willst, dann müsstest du theoretisch eigentlich alle Therapeuten der Praxis auflisten und für jeden begründen warum diese keine Vertretung für den sich im Urlaub befindlichen Therapeuten übernehmen konnten.)
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Zitat / Ergo_2011 hat geschrieben:Einfach immer sympathisch formulierte Antworten vom Kollegen hier. "Ist eben so weil so isses." Dass immernoch Arztpraxen die Heilmittel nicht annähernd richtig ausfüllen und das 80%meiner Bürozeit einimmt ist eben auch so. man darf sich da schon einmal hinterfragen und aufregen. Es ist eine Frechheit! Es herrscht Fachkräftemangel und wir haben keine Zeit für solche Hirnfür***e seitens der Kassen. Vielen Dank. Du verlangst von deinen Kunden auch das sie sich an die Verträge mit dir halten, ebenso wenn du Kunde eines Unternehmens bist. Was machst du also für einen Aufriß wenn du dich nicht an die mit dir geschlossenen Verträge hältst und dein eigenes Ding durchziehst und die Schuld deinem Vertragspartner versuchst in die Schuhe zu schieben? Bessere doch einfach nach, da dieser Fehler heilbar ist, reiche die korrigierte Verordnung erneut ein und gut ist. Es kostet dich nur etwas Lebenszeit, aber deine Arbeit am Patienten bekommst du doch bezahlt. Das nächste mal hältst du dich einfach gleich an deine aktuellen Verträge mit der GKV. Du wolltest eine Erklärung ob es rechtens ist, weil du anscheinend deine Verträge nicht kennst. Die Antwort hast du von mir bekommen und jetzt bin ich auf einmal der Sündenbock für deine Ahnungslosigkeit. Es zwingt dich keiner Heilmittelverordnungen anzunehmen die nicht korrekt ausgefüllt sind. Die Grundlage für deine therapeutische Arbeit ist immer noch eine korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnung, außer du bist (sektoraler) Heilpraktiker.
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Wir nutzen Stempel, dann kann keine Absetzung deswegen erfolgen.
Ideale sind wie Sterne - man kann sie zwar nicht erreichen, aber man kann sich an ihnen orientieren.
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Zitat / März2006 hat geschrieben:Wir nutzen Stempel, dann kann keine Absetzung deswegen erfolgen. Die Heilmittelstempel von der Firma Buchner sind nicht immer korrekt und können auch zu Absetzungen führen. Entweder die Stempel selbst anfertigen lassen oder die vorgefertigten Stempel der Anbieter mit den Vorgaben der FAK vergleichen um kein böses Erwachen zu erleben.
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Welche Stempel sind vom Buchner nicht korrekt ?
3~°
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Zitat / Micha hat geschrieben:Welche Stempel sind vom Buchner nicht korrekt ? Bei denen der Zusatz "Beh." fehlte. Buchner hat da einiges nachgebessert weil es diesbezüglich viele Absetzungen gab, die jedoch heilbar waren. Die fehlerhaften Stempel gibt es immer wieder noch in einigen Foren bei Facebook und Insta und bei Kleinanzeigen als gebraucht von Praxisinhabern zu kaufen.
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Ah ja, danke. Eine Investition in (neue) Stempel wird sich aber eh nicht lohnen, da ab 2027 Geschichte. Wenn ich das richtig verstehe.
3~°
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Zitat / Micha hat geschrieben:Ah ja, danke. Eine Investition in (neue) Stempel wird sich aber eh nicht lohnen, da ab 2027 Geschichte. Wenn ich das richtig verstehe. Dein Optimismus in allen Ehren.
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Hallo Kolleg*innen, die Barmer hat meinem Abrechnungszentrum 3 Verordnungen storniert wegen "Benennung der Leistungen in nicht verständlichem Wortlaut". Ich vermute, hier geht es auch um nicht korrekte Abkürzungen. Dass das eine Frechheit ist, brauchen wir nicht weiter zu besprechen, dass es mein eigener Fehler ist, auch nicht. Dazu brauche ich also keine Kommentare. Meine Ansprechpartnerin im Abrechnungszentrum konnte mir bisher erschreckenderweise auch nicht sagen, wie ich vorgehen muss, um mein Geld doch noch zu erhalten oder, wie man so schön sagt, die Verordnungen zu "heilen". Das ist aber ein Kapitel für sich, das jetzt hier auch nicht kommentiert werden muss. Was ich wissen möchte: Wie gehe ich jetzt vor, um mein Geld zu bekommen? Muss ich die Verordnungen als Duplikat neu anfordern? Kann ich die Kopien unterschreiben lassen, nachdem ich den Text bzw. die Abkürzungen korrigiert habe? Auf die Originale habe ich keinen Zugriff. Bin dankbar für hilfreiche Tips, vorzugsweise von Kolleg*innen, die das schonmal gehandhabt haben. Danke im Voraus, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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