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Bei F03, nur PS4 oder auch EN1 möglich?

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17. Mai 2025 10:04 # 1
Registriert seit: 21.09.2024
Beiträge: 3

Hallo zusammen,

Ich habe vor Kurzem meine Praxis eröffnet und habe eine generelle Frage bzgl. des Heilmittelkataloges bzw der dazugehörigen ausgestellten Verordnungen anhand eines konkreten Beispiels.

Ich habe eine Verordnung über die Diagnose F03 und auf der Verordnung ist die Diagnosegruppe EN1 angegeben. Ist für mich an sich schlüssig, da eine Demenz dem zentralen Nervensystem zuzuordnen ist. Gehe ich strikt nach dem Heilmittelkatalog, führt er mich natürlich zu PS4 - dementielle Syndrome.

Meine Frage daher: Ist es strikt notwendig über die PS4 und somit die Verordnung (oder auch zukünftig andere VOs ändern zu lassen) oder wäre es in diesem Fall auch über EN1 abrechenbar? Versteht mich nicht falsch, es ist mir klar, dass ich die VO im besten Fall auf PS4 und entsprechende Leitsymptomatik und Heilmittel ändern lassen um auf Nummer sicher zu gehen. Sollte ich hier jedoch Verwaltungsarbeit reduzieren können, weil es über EN1 nutzbar wäre, würde das natürlich Kapazitäten für andere Dinge ermöglichen.

Ich freue mich auf eure Erfahrungen und den Austausch.

Lieben Gruß ::smile::
18. Mai 2025 12:03 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 283

Mir sind bisher keine Absetzungen deshalb bekannt. Ich würde den Arzt trotzdem anschreiben und auf die Möglcihkeit einer Verschreibung außerhalb des Budget (Blankoverordnung) hinweisen.
19. Mai 2025 20:36 # 3
Registriert seit: 21.09.2024
Beiträge: 3

Danke für die Rückmeldung. Hast du selbst auch schon bei Demenz auch schon über EN1 abgerechnet?

Werde den Arzt dennoch mal kontaktieren und darauf hinweisen.::smile::
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