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Hallo in die Runde
ich habe 30 Min mot.-funkt. Behand. (also Arbeit am Patienten) und 1 Vor/Nachbereitung (Doku). Rechne ich ab, 2xmot.funkt. = 35,18 Euro oder drei mal (kommt die Vor/Nachbereitungszeit zur Behandlungszeit dazu also)3x 17,59 = 52,77 Euro??
Vielen Dank
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Moin!  Ich möchte behaupten, dass hängt von deinem Abrechnungsprogram ab. Wir nutzen Starke Praxis bzw. Flow (beides von Buchner) und dort wird die Vor- und Nachbereitungszeit automatisch beim abrechnen hinzugefügt. VG
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Registriert seit: 30.09.2021
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Zitat / mercato hat geschrieben:Hallo in die Runde
ich habe 30 Min mot.-funkt. Behand. (also Arbeit am Patienten) und 1 Vor/Nachbereitung (Doku). Rechne ich ab, 2xmot.funkt. = 35,18 Euro oder drei mal (kommt die Vor/Nachbereitungszeit zur Behandlungszeit dazu also)3x 17,59 = 52,77 Euro??
Vielen Dank Wenn du die VN Zeiten (je 15 min) nicht mit einberechnest, dann hast du einen geringeren Umsatz für die gleiche Arbeitszeit im Gegensatz zu einer normalen Heilmittelverordnung. In einer normalen Heilmittelverordnung ist die VN von 15 min mit eingepreist. Jetzt liegt es an dir was du der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung stellen willst. Die VN wird in deine Ampelberechnung mit eingerechnet.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Mit dem Unterschied, dass diese 1 Zeiteinheit eben auch als anteilige Zuzahlung (!) dem Klienten in Rechnung gestellt wird. Da kommt dann halt evtl. zusätzlicher Erklärungsbedarf auf.
3~°
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Danke Euch!
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Zitat / Micha hat geschrieben:Mit dem Unterschied, dass diese 1 Zeiteinheit eben auch als anteilige Zuzahlung (!) dem Klienten in Rechnung gestellt wird. Da kommt dann halt evtl. zusätzlicher Erklärungsbedarf auf. Wo ist da ein Unterschied? Auch für die Vor- und Nachbereitungszeit einer normalen Heilmittelverordnung zahlt der Patient/Klient anteilig seine Zuzahlung. Dafür hat der Patient/Klient auch schon beim vorherigen Bundesrahmenvertrag anteilig seine Zuzahlung bezahlt, als das 15 min Zeitfenster von der GKV noch gar nicht als Vor- und Nachbereitungszeit betitelt wurde. Damals hieß es z.B. nur "motorisch-funktionelle Behandlung 30-45 min, Mindestbehandlungszeit 30min".
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