Diskussionsforum
Zahlung bei nicht abgesagten Terminen
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 80
|
Hi Kollegen und Kolleginnen, ich wollte mal nachfragen, was ihr in Rechnung stellt, bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen. Meine Patienten/ Eltern dürfen am anfang auch immer eine Anmeldung unterschreiben, wo alles mögliche drinn steht. Schweigepflich, Krankenkasse wechseln, Zuzahlung,... Jetzt hätte ich interesse, wieviel ich bei nicht korrekter Absage in Rechnung stellen kann. Ich hatte eine Patientin die abgesagt hat und später (Termin) habe ich sie dann beim Frisör sitzen sehen. Ich finde es eigentlich schade, dass uns die Patienten anlügen müssen. Sie könne ja eigentlich immer sagen, ich kann nicht kommen, ich bin krank. Wenn man sie dann halt erwischt, ist es bisschen dumm. Wie regelt ihr das? Was verlangt ihr bei unentschuldigtem Fehlen? Vielen Dank Nevio
|
|
Registriert seit: 21.04.2006
Beiträge: 109
|
Hallo nevio! Also ehrlich gesagt machen wir gar nichts. solche sitationen kenne ich zu genüge. und ich werde nur nach einheiten bezahlt. wenn die nicht abgesagt werden und ich umplanen kann, persönliches Pech! Aber ich habe erst letztens bei einer Mutter angerufen, die ist von vier malen nur einmal da gewesen ist und ich habe ihre beiden kinder hintereinander. das heisst für mich jedesmal 1,5 Stunden in der Praxis hängen-unbezahlt. da hab ich angerufen und ihr gesagt, dass sie entweder einen Tag vorher absagt oder ich ihr jede einheit privat mit 32 Euro in rechnung stelle. seitdem hat es geklappt. der chef weiss von nichts,weil er nicht will, dass es stress mit eltern gibt etc. Ruf der Praxis und so. kann man leicht machen & sagen, wenn man das nicht bezahlen muss!!! Ich kenne von anderen Praxen, dass sie im Wartezimmer auch ein Schild aushängen, darauf steht das mit dem rechtzeitigen Absagen drauf.
|
|
Registriert seit: 07.07.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 21
|
Hallo Nevio, ich habe meine praxis vor knapp einem Jahr eröffnet. Jeder kennt diese Unzuverlässigen Patienten. Ich habe mir auch diese Gedanken gemacht. Ich drücke einmal ein Auge zu, aber sobald es in kurzer Zeit ein zweites Mal passiert, schreibe ich die Rechnung. Natürlich tue ich es total ungern, aber ich spreche nun am Anfang der Behandlung mit den Eltern und sage ihnen auch ehrlich, das ich schon Rechnungen schreiben musste, es aber immer sehr ungern tue, aber erkläre Ihnen auch, dass ich kein Geld von der Krankenkasse bekomme, wenn die Patienten nicht an der Behandlung teilnehmen. Also wie gesagt musste bisher erst zwei Recnungen schreiben. Ich finde es jedoch sehr wichtig. Sonst werden wir und unsere Arbeit nicht ernst genommen. Die entsprechenden Eltern kamen danach auch weiterhin und zudem auch regelmäßiger. Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe.
Ich verlange immer den jeweiligen üblichen Kassensatz (ist nunmal von Kasse zu Kasse unterschiedlich) und 0,55€ bearbeitungsgebühr für die Briefmarke.
Lg Anke
|
|
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 80
|
Danke für eure Antworten. Anke hätte noch ne kleine Frage. Wo verlangst du noch die 0,55€ für die Briefmarke? Bei Privatpatienten? Ich finde es bisschen viel, naja vielleicht schlechtes Gewissen, wenn ich den ganzen Betrag verlange und in Rechnung stelle. Darf ich auch nur die Hälfte in Rechnung stellen? Ich habe auch manchmal schlechtes Gewissen, bei Zuzahlungspatienten, was da manchmal zusammenkommst. Die armen Patienten, sind krank und müssen noch drauf zahlen. Ich weiss, ich sollte so nicht denken. Gruss Nevio
|
|
Registriert seit: 07.07.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 21
|
Hallo nevio, Jetzt hast du mich leider doch Missverstanden, also ich schreibe eine Ausfallsrechnung, wenn ich wirklich sicher bin, das der Patient wiedermal aus desinteresse oder weil ein Kindergeburtstag oder ähnliche Gründe für eien Absage vorliegen bzw. gar nicht absagen, sondern einfach wegbleiben. Sagen Patienten ab, auch wenn es kurz vorher und man hört wirklich sie sind Krank oder es ist irgendetwas passiert, dann hab ich halt pech gehabt. Dann schreibe ich keine Rechnung! Man hat aber leider oft so Patienten, die es einfach mal wieder vergessen haben und dann sitzt man da und hat alles vorbereitet. Dann schreib ich die Rechnung und dann auch auch die 0,55 €, denn wäre der Patient gekommen hätte ich auch den gesamten Kassenbetrag bekommen und müsste auch keinen Brief mit einer Rechnung schreiben.
Bei Privatpatienten stelle ich das Porto nicht in Rechnung, die haben aber aucheinen anderen Stundensatz.
Du solltest kein Schlechtes Gewissen haben, denn die Patienten haben Glück das die Therapie noch Verschrieben bekommen. Man sollte nicht leichtfertig damit umgehen. Müssten sie die Behandlung selber bezahlen, wären sie immer Pünktlich und würden Deine Arbeit mit einer ganz anderen wichtigkeit sehen. Ich hoffe, ich habe mich diesmal besser ausgedrückt! Lg Anke
|
|
Registriert seit: 16.05.2002
Beiträge: 29
|
Hallo nevio, also wir haben an der anmeldung ein Schild (für alle deutlich lesbar) stehen, dass der mit den Patienten vereinbarte Termin nur für sie bestimmt ist und sie bitte bei Nichteinhalten rechtzeitig vorher absagen sollen, da wir ihnen sonst den Ausfall in rechnung stellen müssen. Dies steht ebenso nochmal im Anmeldevertrag und wird von den Patienten unterschrieben. Bei uns würden dann 10€ fällig... Aber bis jetzt haben wir noch keinen Patienten zur Kasse bitten müssen, klar gibt es einige, die den termin einfach verpasst haben, da drückt man schon ein Auge zu, man will(und darf!!!) den Patienten (zur heutigen Zeit) nunmal nicht verlieren...denn es kann natürlich dann auch sein, dass der Patient aufgrund dessen die Praxis wechselt... Aber wir haben unsere Patienten "gut erzogen  , dass sowas nicht, oder nur sehr selten passiert... Den vollen Kassensatz zu verlangen find ich extrem heftig, da die 10 Einheiten auf dem Rezept ja trotzdem bezahlt werden, zwar dann eine Woche später, aber das Geld kommt, oder machst du da nur 9 Therapien, wenn eine ausfällt? @ Anke O. Lg
|
|
Registriert seit: 07.07.2006
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 21
|
Hallo Lexy, Jetzt hör ich wohl nicht richtig, natürlich mach ich 10 Behandlungen. Aber zum Beispiel: Termin wurde verpasst: Ich Telefoniere der Mutter hinterher, sie entschuldigt sich, ich drück ein Auge zu, vereinbare einen Ausweichtermin, warte wieder erneut in der Praxis, weil die Mutter so unzuverlässig ist. Wieder eine Einheit verschenkt. Also bitte: dann drück ich kein Auge mehr zu! Ich hatte die Situation bereits. Man ärgert sich sehr über die Zeit, die man nicht bezahlt bekommt. Also ich finde etwas Zuverlässigkeit kann man schon erwarten. Und übrigens: habe ich noch keinen Patienten wegen einer Rechnung verloren, ganz im gegenteil, sie waren danach zuverlässiger. Lg Anke
Aber Lexy, vielleicht sitzt du gerne kostenlos deine Zeit in der Praxis ab, ich finde es sehr ärgerlich und wenn ein Ergo nach Einheiten bezahlt wird und so etwas geschieht häufiger, der würde sich schon ärgern.
|
|
Registriert seit: 16.05.2002
Beiträge: 29
|
und so eine unzuverlässige Mutter zahlt den vollen Behandlungssatz? Naja, wenn deine Patienten danach zuverlässiger werden, ist ja gut für dich! Aber wie gesagt, solche Patienten hatte ich bis jetzt noch nicht, und selbst wenn solche mal kommen sollten, ich find 10-15€ in Rechnung zu stellen (bzw. "anzudrohen"  ist ok ! Da ja, wie schon gesagt, das volle Rezept von der KK bezahlt wird, wenn auch nicht zum normalen Abrechnungszeitpunkt... Klar ist das Mist für die Ergos, die nach Einheiten bezahlt werden, wenn die Patienten ständig fehlen. Wenn bei uns ein Patient wegfällt, werden u.a.Berichte geschrieben, mit Ärzten telefoniert, weitere Therapien vorbereitet, etc. (zählt bei uns mit zur Arbeitszeit, gehört zur Qualität der Praxis und wird somit mit bezahlt), ich sitze NIE ohne Arbeit in der Praxis, aber das gehört nicht hier her... Ich finde, man kann sich die Patienten auch "anders" erziehen, Aber jeder Inhaber denkt da anders und weiß, was er tut... Schönen Abend!
|
|
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250
|
Hallo Nevio! Also ich kenne es auch so, wie Anke bereits beschrieben hat, dass bei mehrmaligem (vor allem unentschuldigten) Fehlen der volle Kassensatz in Rechnung gestellt wird. Selbstverständlich werden die Patienten darüber im Voraus informiert und unterschreiben dies auch, dass sie damit einverstanden sind. Jedoch habe ich schon die Erfahrung bei einem Patientenkind machen müssen, bei dem die Eltern das mit den Therapieterminen auch nicht so genau genommen haben, dass diese die Ausfallrechnung welche ihnen geschrieben wurde auch nicht bezahlt haben. Was tun also? - 2 Mahnungen wurden verschickt und nach wie vor nicht bezahlt. Vom Aufwand und der zusätzlichen Arbeit dadurch mal ganz abgesehen stellt sich dann die Frage, was nun, wie geht es weiter - den Fall dem Rechtsanwalt übergeben oder ihn wegen des ganzen zusätzlichen Aufwandes doch Fallen lassen was soviel bedeuten würde, dass der Patient doch mit dieser Masche ohne bezahlt zu haben davon kam? Vielleicht habt ihr ja noch einen Tipp dazu, wie ihr es mit unbezahlten Ausfallrechnungen handhabt! Liebe Grüße - Cora-01
|
|
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250
|
Hallo Nevio! Also ich kenne es auch so, wie Anke bereits beschrieben hat, dass bei mehrmaligem (vor allem unentschuldigten) Fehlen der volle Kassensatz in Rechnung gestellt wird. Selbstverständlich werden die Patienten darüber im Voraus informiert und unterschreiben dies auch, dass sie damit einverstanden sind. Jedoch habe ich schon die Erfahrung bei einem Patientenkind machen müssen, bei dem die Eltern das mit den Therapieterminen auch nicht so genau genommen haben, dass diese die Ausfallrechnung welche ihnen geschrieben wurde auch nicht bezahlt haben. Was tun also? - 2 Mahnungen wurden verschickt und nach wie vor nicht bezahlt. Vom Aufwand und der zusätzlichen Arbeit dadurch mal ganz abgesehen stellt sich dann die Frage, was nun, wie geht es weiter - den Fall dem Rechtsanwalt übergeben oder ihn wegen des ganzen zusätzlichen Aufwandes doch Fallen lassen was soviel bedeuten würde, dass der Patient doch mit dieser Masche ohne bezahlt zu haben davon kam? Vielleicht habt ihr ja noch einen Tipp dazu, wie ihr es mit unbezahlten Ausfallrechnungen handhabt! Liebe Grüße - Cora-01
|
|
Registriert seit: 24.03.2005
Beiträge: 14
|
Hallo  Bin, zwar bisher "nur" Praktikantin gewesen, und daher hat mich das Thema auch nur indirekt betroffen...aber in den beiden Praxen woch ich war, wurde das so gehandhabt, dass die Eltern bei Anmeldung einen Zettel unterschreiben mussten, dass die Therapie sozusagen auch bei Fehlen als abgehalten gilt, wenn nicht 24 Std. im voraus abgesagt wird - Ausnahme: plötzliche Krankheit, Unfall ect. Das heißt, der Termin wurde normal auf dem Rezept eingetragen und musste beim nächsten Besuch nachträglich unterschrieben werden. Folge immer deinem Herzen!!!
|
|
N13
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 42
|
Hallo! Ich bin zukunft. Ergotherapeutin und war vor Jahren auch ein mal eine unzuverl. Mutter...leider. Ein mal habe ich es einfach vergessen - vergessen auch natürlich abzusagen. Wusste aber schon, dass es trotzdem wie eingehalten gelten wird - es war völlig ok, denn ich würde auch ungerne im Praxis kostenfrei sitzen und mich ärgern. Klar, hat man auch so im Praxis immer zu tun, aber wenn Patient nicht da ist - wird trotzdem da abgerechnet. Finde fair! Man hat auch nicht die Zeit allen hinterher ständig anzurufen. Ein mal am Anfang aufgeklärt - ist für ganze Therapie ok.
|
|
Registriert seit: 07.12.2006
Beiträge: 35
|
Hey D@rling!
Diese Vorgehensweise die Du beschreibst, habe ich leider schon oft mitbekommen und eins ist klar: DAS IST NICHT IN ORDNUNG! Das ist Kassenbetrug und kann straffrechtlich verfolgt werden!! Las Dich auf so was nicht ein! Wir wären nicht soweit mit den KK, wenn nicht sämtliche Logos, Ergos und Physios, sowie viele Ärzte hier ehrlicher verfahren würden!
|
|
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250
|
Sehe ich genauso wie "ErgoDual". Schließlich bezahlt die Krankenkasse für eine vom Therapeuten erbrachte Leistung am Patienten um dessen Zustand zu verbessern / halten was bei einer ausgefallenen Behandlungsheinheit ja nicht der Fall war. Die Kasse kann am wenigsten dafür, wenn ein Patient seine Therapietermine nicht ernst nimmt und diese regelmäßig verbummelt. Wenn einem also diese Ausfallstunden in Rechnung gestellt werden sollen dann dem, der sie verschuldet hat - also dem Patienten und nicht der Krankenkasse!!
|
|
Registriert seit: 20.07.2006
Beiträge: 292
|
hallo nevio, es ist tatsächlich angesprochen worden, dass 10-15€ reichen, um es eltern in rechnung zu stellen. das habe ich am anfang meiner praxiszeit noch in DM auch so gehalten. doch mit dem einstellen von mitarbeitern, deren gehälter gezahlt werden müssen, sehe ich das inzwischen anders. es ist eben nicht nur das gehalt, das auf dem gehaltsstreifen steht, sondern auch die sozialabgaben, steuern, etc., die ich berappen muss, wenn mein angestellter keine patienten behandelt. der mitarbeiter ist kalkuliert und von daher auch die nötigen therapieeinheiten. fehlt ein patient unentschuldigt, darf sich der mitarbeiter diese stunde ins plus schreiben, egal ob er telefoniert, berichte schreibt oder sonstwas macht, aber ich stelle diese stunde dann in rechnung, denn ich muss sie bezahlen. einmal ist bei uns kulanz, wenn nötig einmal pro jahr, das wissen die patienten vom ersten tag an. rechnungen werden sehr selten fällig, die angestellten sind zufrieden und ich denke auch die patienten. es ist halt auch die verantwortung der patienten. lasse ich etwas unterschreiben, dann bin ich auch daran gebunden. augen zudrücken ist gut und schön, aber ich werde unglaubwürdig, wenn ich regeln aufstelle, aus deren nicht einhaltung keine konsequenz erfolgt. soviel zum thema erziehung. und vielen patienten ist die höhe des finanziellen ausfalls erst dann richtig bewusst, wenn sie es schwarz auf weiss auf ihrer rechnung sehen. oft habe ich schon gehört: sie sind ja günstiger als mein handwerker... obwohl der kassensatz in rechnung gestellt wurde... warum also nur 15€??? kollegialer gruss silke
|
|
|
|
|