Nach einem langjährigen Rechtsstreit über alle Instanzen hinweg macht der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.11.2023 den Weg frei für den Sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Ergotherapie. Ergotherapeut*innen können damit nun von ihrem Gesundheitsamt die sektorale Heilpraktikererlaubnis einfordern und so ohne eine ärztliche Verordnung ergotherapeutische Behandlungen durchführen. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.
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Geklagt hatte eine Ergotherapeutin, nachdem der von ihr im Dezember 2011 gestellte Antrag auf Erteilung einer auf das Gebiet der Ergotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis vom Landratsamt Karlsruhe im November 2012 abgelehnt wurde und ein Widerspruch erfolglos blieb. Der Rechtsstreit ging durch mehrere Instanzen und Revisionen, bis das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 01.11.2023 die als letztes Mittel eingereichte Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zugunsten der Klägerin getroffenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. Mai 2022 zurückwies.
Die Klage der Ergotherapeutin wurde durch den Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED) getragen.
Ergotherapeut*innen können damit nun beim örtlichen Gesundheitsamt die sektorale Heilpraktikererlaubnis einfordern und so ohne eine ärztliche Verordnung ergotherapeutische Behandlungen durchführen. Dem Antrag beizufügen sind die Berufsurkunde sowie ein Lebenslauf, dem berufliche Erfahrungen und Kompetenzen zu entnehmen sind. Zudem sind Kenntnisse für eine eigenverantwortliche ergotherapeutische Heilkundetätigkeit nachzuweisen, die beispielsweise durch eine Fortbildung erworben wurden. Die genauen Voraussetzungen lassen sich beim jeweiligen Gesundheitsamt erfragen.
Der BED e.V. empfiehlt mit Antragstellung einen Verweis auf die Aktenzeichen der Urteile VGH 9 S 684/20, VG 9 K 1519/13 sowie BVerwG 3 B 32.22.
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Quelle: Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED), Bundesverwaltungsgericht