Für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Juli 2024 stattfindet, können die neuen Preise der Berufsgenossenschaften abgerechnet werden. Vereinbarungsgemäß wurden die Positionen um ein Plus von 7,6 Prozent auf die jeweils gültigen GKV-Vergütungspreise erhöht. Für Positionen, für die es kein Pendant bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen gibt, erfolgte die Erhöhung prozentual analog zur GKV-Preisanpassung.
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Die Preise gelten bundesweit sowohl für die gewerblichen als auch für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen.
Die neuen Preise haben wir in unserer Infothek für Sie hinterlegt:
Ergotherapie Vergütungslisten