Seit dem 1. Juli 2025 dürfen Ärztinnen und Ärzte bei der Diagnose G72.3 Periodische Lähmung dauerhaft Ergotherapie und Physiotherapie verordnen – ohne dass diese Verordnungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die seltene, genetisch bedingte Muskelerkrankung in die Liste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) aufgenommen.
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Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Sie können nun Verordnungen über bis zu zwölf Wochen erhalten. Dadurch entstehen weniger Termine zur Ausstellung von Anschlussverordnungen, weniger Rezeptgebühren (10 Euro pro Verordnung) und mehr Behandlungseinheiten pro Rezept.
Die Periodische Lähmung ist eine seltene, genetisch bedingte Muskelerkrankung, die meist in der Kindheit oder Jugend beginnt. Sie äußert sich durch wiederkehrende Lähmungsanfälle, die von wenigen Stunden bis mehreren Tagen dauern können. Häufige Auslöser sind körperliche Anstrengung, kohlenhydratreiche Mahlzeiten oder Stress. Im Verlauf kann es zu einer dauerhaften Muskelschwäche kommen. Eine heilende Therapie gibt es bisher nicht. Umso wichtiger ist eine kontinuierliche Behandlung, die Muskelkraft und Beweglichkeit erhält und dabei hilft, Selbstständigkeit und Alltagsfunktionen zu sichern.
Der G-BA folgte mit seinem Beschluss einem Antrag der Patientenvertretung. Die Entscheidung verbessert die Versorgungslage der Betroffenen deutlich und entlastet zugleich die verordnenden Praxen.
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