Am 10. Juli 2025 kam es vor der Schiedsstelle zu einer Einigung um die Vergütungspreise für ergotherapeutische Leistungen. Die Vertragsparteien haben sich auf eine Vergütungssteigerung in Höhe von 7,89 % festgelegt. Für ergotherapeutische Leistungen, die im August und September erbracht werden, wird ein zusätzlicher Zuschlag in Höhe von 3,945 % gewährt, um die entgangene Preisanpassung für Juli auszugleichen.
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Die neue Preisliste für ergotherapeutische Leistungen gliedert sich somit in zwei Teile:
- Preise für August und September 2025 (+ 7,89 % und zus. + 3,945 %)
- Preise ab Oktober 2025 (+ 7,89 %)
Die neuen Preise gelten für Behandlungen, die ab dem 01.08.2025 bzw. 01.10.2025 erbracht werden und können frühestens zum 01.09.2025 erstmals abgerechnet werden.
Anpassung von Positionsnummern
Des Weiteren wurden aus organisatorischen und statistischen Gründen die Positionsnummern der folgenden drei Leistungen bei Nicht-Blankoverordnungen angepasst:
| Leistung |
alte Pos.-Nr. |
neue Pos.-Nr. |
| Übermittlungsgebühr für Mitteilung/Bericht an die Verordnende oder den Verordnenden |
X9701 |
X9702 |
| Hausbesuch inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale) |
X9933 |
X9952 |
| Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft inclusive Wegegeld (Einsatzpauschale) |
X9934 |
X9953 |