Ab dem 1. September 2025 gelten neue Vergütungssätze für Behandlungen von BG-/DGUV-Patienten. Die Preisanpassung erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung zwischen den Berufsverbänden und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger (DGUV und SVLFG). Dieses Verfahren sieht vor, dass Preisänderungen künftig zeitlich und inhaltlich an die Anpassungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt werden.
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Was ändert sich konkret?
- Positionen werden um ein Plus von 7,6 Prozent auf die jeweils gültigen GKV-Vergütungspreise erhöht.
- Für Positionen, für die es kein Pendant bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen gibt, erfolgt die Erhöhung prozentual analog zur GKV-Preisanpassung.
Die Anpassung tritt zum 1. September 2025 in Kraft und gilt für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab diesem Datum erfolgt.