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TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende auf Oktober 2027 verschoben

Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Ergotherapeut:innen und andere Heilmittelerbringende wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Der Bundestag hat dies am 6. November 2025 im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen und stimmte damit einem Änderungsantrag der Regierungsparteien zu. Grund für die Verschiebung ist die verzögerte Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO).

TI-Anbindung Heilmittelerbringer

Zwischen Zustimmung und Kritik – Reaktionen aus der Heilmittelbranche

Die Heilmittelverbände äußern sich mit gemischten Reaktionen zur TI-Verschiebung: Einige, darunter der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V., Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V., der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. (Podo Deutschland), der Deutsche Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl) und der Deutsche Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e. V. (dbs), begrüßen die Verschiebung ausdrücklich. Bereits im Mai hatten sich IFK, dbl, dbs, zusammen mit dem Deutsche Verband Ergotherapie e. V. (DVE) sowie der Bundesverband für Podologie e.V. an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und eine Verschiebung gefordert. Die zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen und die TI-Anwendungen praxisgerechter zu gestalten.

Andere Verbände, wie der Verband für Physiotherapie - Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. und der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V. (BED), kritisieren den Aufschub: Sie sehen darin ein falsches Signal, das die Digitalisierung im Gesundheitswesen bremst.

Was bedeutet dies nun für Heilmittelerbringende?

  • Die Pflicht wurde nur verschoben – nicht aufgehoben. Praxen können sich weiterhin freiwillig an die TI anschließen und die Refinanzierung beanspruchen, sobald der Anschluss vollständig funktionsfähig ist.
  • Bereits bestellte Karten (eHBA, SMC-B) behalten ihre Gültigkeit von fünf Jahren. Wer sie jetzt nutzt und den Anschluss abschließt, kann auch jetzt schon von der Kostenerstattung Gebrauch machen.
  • Noch nicht angeschlossene Praxen können die Fristverlängerung als Vorbereitungszeit nutzen, um optimale technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen.

Nutzen einer freiwilligen TI-Anbindung

Auch ohne Pflicht bringt eine frühzeitige Anbindung Vorteile:

  • Nutzung von TI-Messenger (TIM), KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Vereinfachte Kommunikation mit Ärzt:innen und Kostenträgern, schnellere Bearbeitung von Verordnungen und Befunden, weniger Medienbrüche.
  • Prozesse testen, Team schulen und Erfahrungen sammeln, bevor die TI zur Pflicht wird.

Seit Oktober 2025 ist das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes zur Beantragung der Refinanzierung der Anschluss- und Betriebskosten online verfügbar.

Die Verschiebung verschafft Praxen Luft und Zeit für gezielte Vorbereitung. Wer sich jetzt freiwillig anschließt oder die Frist für die Optimierung von Abläufen nutzt, kann Prozesse vereinfachen, wertvolle Erfahrungen sammeln und die Digitalisierung aktiv mitgestalten – statt später unter Zeitdruck umzusetzen.

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