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GKV-Spitzenverband veröffentlicht erste Auswertung zur Blankoverordnung in der Ergotherapie

Der GKV-Spitzenverband hat erstmals einen bundesweiten HIS-Bericht zur Blankoverordnung in der Ergotherapie veröffentlicht. Der Bericht liefert strukturierte Daten zur Versorgungsform nach § 125a SGB V und zeigt, wie sich die Blankoverordnung im Versorgungsgeschehen darstellt.

HIS-Bericht zur Blankoverordnung in der Ergotherapie

Blankoverordnung nach § 125a SGB V

Seit dem 1. April 2024 ermöglicht die Blankoverordnung in der Ergotherapie (§ 125a SGB V) eine flexiblere Behandlung. Ärztinnen und Ärzte legen weiterhin Diagnose und Behandlungsnotwendigkeit fest, während Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten eigenverantwortlich über die konkrete Ausgestaltung der Therapie, etwa Dauer, Frequenz und Auswahl der Heilmittel, entscheiden. Dies gilt für die ausgewählten Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4.

Inhalte des HIS-Berichts zur Blankoverordnung in der Ergotherapie

Der vorliegende HIS-Bericht wertet Abrechnungsdaten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2024 aus. Er enthält unter anderem:

  • Angaben zu Umsätzen und Behandlungsmengen in der ergotherapeutischen Versorgung
  • Vergleiche mit der Versorgung nach § 125 SGB V
  • Auswertungen zu Indikationsbereichen
  • Auswertungen zur Behandlungsdauer
  • Auswertungen zum Ampelsystem
  • Auswertungen zu Einzelleistungen

Die Kennzahlen werden sowohl absolut als auch je 1.000 Versicherte dargestellt.

Wo ist der HIS-Bericht abrufbar?

Alle HIS-Berichte werden im GKV-Heilmittel-Informationsportal veröffentlicht. Dort stehen auch die HIS-Berichte zur Blankoverordnung zur Verfügung.

Was sind HIS-Berichte?

Die HIS-Berichte (Heilmittel-Informations-System) werden vom GKV-Spitzenverband erstellt und basieren auf Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie werden quartalsweise veröffentlicht und dienen dazu, Verordnungsstrukturen und Ausgabenentwicklungen im Heilmittelbereich transparent darzustellen.

Die Berichte zur Blankoverordnung werden indikationsbezogen und getrennt nach Heilmittelbereichen aufbereitet und erlauben einen Vergleich zwischen den beiden Säulen der Heilmittelversorgung nach § 125 und § 125a SGB V.

Aktuell liegt ein bundesweiter Bericht ausschließlich für die Ergotherapie vor. Ein separater HIS-Bericht zur Blankoverordnung in der Physiotherapie soll in absehbarer Zeit folgen.

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