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TI-Anbindungsfrist verschoben: So bewerten Ergotherapeut:innen und andere Heilmittelerbringende den Aufschub

Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringende kommt später als geplant. Statt zum 1. Januar 2026 gilt nun der 1. Oktober 2027. Der Bundestag hat die Verschiebung am 6. November 2025 beschlossen. Doch wie bewerten Heilmittelerbringende diese Entscheidung? Eine aktuelle Fokus-Befragung der Stiftung Gesundheit zeigt: Fast jeder zweite begrüßt die Verschiebung.

So werten Heilmittelerbringende die Verschiebung der TI-Anbindungpflicht

Hintergrund der TI-Anbindung und der Fristverschiebung

Der Bundestag hat den Aufschub der TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringende am 6. November 2025 im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Hauptgrund ist die verzögerte Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO).

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Netzwerk, das Praxen, Kliniken, Apotheken und weitere Gesundheitsberufe miteinander verbindet. Ihr Ziel ist es, medizinische Informationen sicher, schnell und papierlos auszutauschen.

Knapp die Hälfte befürwortet die Fristverschiebung – Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen sind jedoch am kritischsten

Eine aktuelle Fokus-Befragung* der Stiftung Gesundheit untersuchte, wie Heilberufler aus den Berufsgruppen der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Geburtshilfe und Heilpraktik diese Verschiebung bewerten.

Knapp die Hälfte (47 Prozent) aller Heilmittelerbringenden befürworten die Fristverlängerung. Rund 30 Prozent bleiben neutral. Etwa 23 Prozent äußern sich kritisch zur Verschiebung (n=429).

Innerhalb der einzelnen Fachgruppen zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede.

Ergotherapeut:innen und Physiotherapeut:innen stehen der Fristverlängerung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen deutlich kritischer gegenüber. 37 Prozent beider Gruppen bewerten die Verschiebung der TI-Anbindungsfrist negativ. In den anderen Berufsgruppen bewegen sich diese Zahlen lediglich zwischen 13 und 18 Prozent.

Die positive Zustimmung zur Verschiebung ist bei Logopäd:innen (knapp 60 Prozent) und Hebammen/Geburtshelfern (rund 56 Prozent) höher als bei den Ergotherapeut:innen (45 Prozent), Physiotherapeut:innen (42 Prozent) und Heilpraktiker:innen (33 Prozent).

Mehrheitlich neutral bleibt mit 53 Prozent die Gruppe der Heilpraktiker:innen – mit großem Abstand zu den Hebammen/Geburtshelfern (26 Prozent), Logopäd:innen (24 Prozent), Physiotherapeut:innen (21 Prozent) und Ergotherapeut:innen (18 Prozent).

Die Ergotherapeut:innen sind damit die Berufsgruppe mit der klarsten Positionierung.

TI-Anbindungsfrist verschoben: Bewertung nach Fachgruppen

Mehr Vorbereitungszeit als größter Vorteil – jedoch auch Risiken

Die Auswirkungen der zeitlichen Verschiebung zeigen Chancen, aber auch Herausforderungen.

Als größter Vorteil der Fristverlängerung nennen ein Drittel aller Befragten die zusätzliche Vorbereitungszeit (n=432). Von großer Bedeutung sind ebenfalls die Möglichkeit, aus Erfahrungen anderer Leistungserbringer zu lernen sowie die bessere Planbarkeit von Investitionen (z. B. Hardware, Praxisverwaltungssysteme und Schulungen). Gerade für kleinere Ergotherapie-Praxen kann das Entlastung bringen.

Die Verunsicherung durch ständige Friständerungen wird jedoch von einem knappen Drittel als der größte Nachteil genannt. Ebenfalls kritisiert wird der zusätzliche organisatorische Aufwand, etwa durch doppelte Planung der Einführung.

TI-Anbindungsfrist verschoben: Erwartete Auswirkungen auf die Praxis

TI-Anbindung in der Praxis: Abwarten oder trotz Verschiebung starten?

Beim weiteren Vorgehen halten sich zwei Gruppen die Waage. 43 Prozent der Heilmittelerbringenden haben die TI-Anbindung bereits vorbereitet oder wollen trotz Fristverlängerung fortfahren (n=426). Für 43,4 Prozent ist es sehr (31,7 Prozent) bzw. eher (11,7 Prozent) unwahrscheinlich, trotz der Verschiebung bereits Schritte zur TI-Anbindung vorzubereiten. 13,6 Prozent sind noch unentschlossen.

TI-Anbindungsfrist verschoben: Abwarten oder starten?

Warum sich der frühzeitige TI-Anschluss lohnen kann

Die Verschiebung der Anbindungsfrist bedeutet keine Aufhebung, sondern gibt lediglich einen Aufschub. Die TI-Anbindung ist vollständig refinanziert – Praxen tragen daher kein finanzielles Risiko. Simeon Ruck (Vorstand für Marketing, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit beim Verband Heilmittelsoftware) erinnert dabei an die fachliche, wirtschaftliche und strategische Notwendigkeit des Anschlusses an die TI und die modernisierte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Er empfiehlt eine frühzeitige Vorbereitung, da diese mit klaren Vorteilen einhergeht.

Gerade mit Blick auf den Start der elektronischen Heilmittelverordnung ist absehbar, dass sich der Bedarf an TI-Anschlüssen in kurzer Zeit stark bündeln wird – ein gleichzeitiger Anschluss tausender Praxen ist für alle Beteiligten eine enorme organisatorische Herausforderung. Wer jetzt reagiert, gewinnt Planungssicherheit und vermeidet einen späteren Zeitdruck. Darüber hinaus bietet die TI bereits heute klare Mehrwerte – ein sicherer, etablierter Kommunikationsweg vereinfacht den Austausch zwischen therapeutischen Praxen, Ärzten und weiteren Leistungserbringern erheblich. Der wachsende Einsatz der elektronischen Patientenakte erweitert diesen Nutzen kontinuierlich und schafft eine bessere Informationsbasis.

Fazit: Die Fristverlängerung schafft Luft, ersetzt jedoch keine Vorbereitung. Therapeutische Praxen, die heute bereits den TI-Anschluss aktiv angehen und die vorhandenen Unterstützungsangebote nutzen, können einen planbaren und nachhaltigen Mehrwert schaffen.

* Die Erhebung wurde mithilfe eines Online-Fragebogens im Zeitraum vom 03.10.2025 bis 10.12.2025 durchgeführt. Für jede Berufsgruppe wurde eine repräsentativ geschichtete Zufallsstichprobe angeschrieben. 7.000 nichtärztliche Heilberufler (Heilpraktiker:innen, Physiotherapeut:innen, Hebammen/Geburtshelfer, Logopäd:innen und Ergotherapeut:innen) aus dem Strukturverzeichnis der Versorgung erhielten eine Einladung zur Befragung. Zusätzlich wurden 1.923 Heilberufler befragt, die sich zuvor zu einer regelmäßigen Teilnahme an der Befragung bereiterklärt hatten. N=447 valide Fragebögen konnten dabei ausgewertet werden, das entspricht einer Rücklaufquote von fünf Prozent. Die Ergebnisse sind repräsentativ mit einem Konfidenzniveau von 95% (KI < ± 5%).

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Schulz-Kirchner Verlag, 2021

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