Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht vor wachsenden Finanzierungslücken. Um die Beitragssätze ab 2027 zu stabilisieren, wurden Reform- und Einsparmaßnahmen erarbeitet. Dazu hat die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, die am 30. März 2026 ihren ersten Bericht mit konkreten Empfehlungen zur Optimierung der Einnahmen und Ausgaben der GKV vorgelegt hat. Die Koalition hat sich nun auf einen zügigen Gesetzentwurf verständigt, der bereits am 29. April 2026 ins Kabinett eingebracht werden soll.
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GKV-Ausgaben steigen schneller als Einnahmen
Die Ausgaben der GKV steigen schneller als die Einnahmen. Für das Jahr 2027 wird eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro erwartet, die bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro anwachsen kann.
Als wesentlicher Treiber wird genannt, dass die Vergütungen im Gesundheitswesen stärker gestiegen sind als die Einnahmen der Krankenversicherung.
66 Maßnahmen sollen Milliarden einsparen
Die Kommission hat 66 Reformempfehlungen entwickelt. Diese sollen im Jahr 2027 eine positive finanzielle Wirkung von rund 42,3 Milliarden Euro entfalten und bis 2030 auf etwa 63,9 Milliarden Euro anwachsen.
Ein Schwerpunkt der Vorschläge liegt auf der Begrenzung der Ausgaben, insbesondere bei Leistungserbringern und Herstellern. Damit verlagert sich ein erheblicher Teil der finanziellen Anpassung in die Versorgungsbereiche. Die Maßnahmen wurden nach ihren Auswirkungen auf Versorgung und Zugang kategorisiert.
Vergütungen sollen an Einnahmen gebunden werden
Zentrales Element der Empfehlungen ist die Begrenzung der Vergütungsentwicklung durch eine stärkere Orientierung an den Einnahmen der GKV. Damit wird die Möglichkeit zukünftiger Vergütungssteigerungen eingeschränkt.
Ergänzend enthält der Bericht übergreifende Maßnahmen wie die stärkere Ausrichtung an evidenzbasierter Versorgung, Anpassungen bei Zuzahlungen sowie Regelungen zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln.
Heilmittel: Diese Maßnahmen werden vorgeschlagen
Für den Heilmittelbereich nennt die Kommission zwei konkrete Maßnahmen:
Einjähriges Preismoratorium für Heilmittel
Die Vergütungen sollen für einen festgelegten Zeitraum nicht weiter steigen, um den Ausgabenanstieg kurzfristig zu begrenzen.
Abschaffung verordnungsbezogener Pauschalen bei Blankoverordnungen
Die bisher vorgesehenen zusätzlichen Pauschalen im Zusammenhang mit Blankoverordnungen sollen entfallen.
Wie es politisch weitergeht
Die Empfehlungen dienen als Grundlage für politische Entscheidungen. Da das vorgeschlagene Maßnahmenvolumen die prognostizierte Finanzierungslücke übersteigt, besteht Spielraum bei der Auswahl der Umsetzung.
Das Bundesministerium für Gesundheit will die Vorschläge nun zeitnah auswerten und darauf aufbauend ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Ziel ist es, kurzfristig wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Finanzlage der GKV ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren.
Nach aktuellen Berichten vom 13. April 2026 hat sich die Koalition auf einen zügigen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen verständigt. Der Gesetzentwurf soll bereits am 29. April 2026 in das Kabinett eingebracht werden.
Ein weiterer Bericht der Finanzkommission mit zusätzlichen Strukturreformen ist für Ende 2026 vorgesehen.