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Die GKV-Vergütungspreise für ergotherapeutische Leistungen steigen zum 1. Juli 2026 um 4,11 Prozent.
Nachdem der erste Verhandlungstermin im Februar abgebrochen wurde und im zweiten Termin keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Schiedsstellenverfahren eingeleitet. Am 25. Juni 2026 hat die Schiedsstelle die Ergotherapie-Vergütungspreise neu festgesetzt.
Die Preissteigerungen betreffen die Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V sowie § 125a SGB V (Blankoverordnung). Die neuen Vergütungssätze gelten für alle Behandlungen, die ab dem 01.07.2026 erbracht werden und können frühestens zum 01.08.2026 erstmals abgerechnet werden.