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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen

Nach intensiven politischen Diskussionen und mehreren Änderungen am Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am 10. Juli 2026 verabschiedet.

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen - Folgen für den Heilmittelbereich

Der Abstimmung waren zwei erfolglose Eilanträge der Opposition beim Bundesverfassungsgericht vorausgegangen. Sie richteten sich gegen das Gesetzgebungsverfahren und sollten die Abstimmung am 10. Juli 2026 verhindern.

In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 284 dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Noch am selben Tag billigte auch der Bundesrat das Gesetz. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die meisten Regelungen gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beitragssätze begrenzen. Hierzu enthält das Gesetz verschiedene Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, die auch den Heilmittelbereich unmittelbar betreffen.

Für den Heilmittelbereich bedeutet dies somit:

  1. Vergütungsdeckelung: Die Grundlohnrate wird zur gesetzlichen Obergrenze. In den Jahren 2027 bis 2029 gilt zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt. (Gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes)
  2. Blankoverordnung: Versorgungsbezogene Pauschalen entfallen. (Gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes)
  3. Höhere Zuzahlung je Heilmittelverordnung: 15 Euro pro Verordnung sowie eine Eigenbeteiligung von 10 Prozent an den Behandlungskosten. Eine anschließende Dynamisierung ist nicht mehr vorgesehen. (Gilt ab 01. Januar 2027)

Quellen:

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