Auf die neuen GKV-Preise, die seit dem 1. Juli 2026 gelten, folgen nun weitere Vergütungsanpassungen: Ab dem 1. September 2026 gelten neue Preise für ergotherapeutische Leistungen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), Mitgliedergruppe A.
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BG und Unfallkassen
Die neuen Vergütungssätze gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab dem 1. September 2026 erfolgt.
Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)
Für die PBeaKK, Mitgliedergruppe A, können die neuen Preise für alle Behandlungen ab dem 1. September 2026 abgerechnet werden.