Die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 steht fest: Sie beträgt 3,42 Prozent. Damit ist für die Vergütungsverhandlungen im Heilmittelbereich zugleich der gesetzliche Rahmen für mögliche Preissteigerungen vorgegeben.
Foto: © ergoXchange – mit KI und Kreativität gestaltet
Der veröffentlichte Wert berücksichtigt bereits den nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Abzug von einem Prozentpunkt. Ein weiterer Abzug erfolgt daher nicht.
Was bedeutet das für die Ergotherapie?
Die Regelung gilt auch für die Ergotherapie. Die Vergütungssätze können 2027 grundsätzlich höchstens im Umfang von 3,42 Prozent angehoben werden. Die konkrete Anpassung ist damit allerdings noch nicht festgelegt. Sie wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den beiden Ergotherapie-Berufsverbänden verhandelt.
Die 3,42 Prozent sind somit eine Obergrenze und keine automatische Vergütungserhöhung. Eine darüber hinausgehende Steigerung ist aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich.
Weniger Spielraum als in den vergangenen Jahren
Die für 2027 maßgebliche Obergrenze liegt damit unter den Vergütungssteigerungen, die in der Ergotherapie in den beiden vergangenen Jahren vereinbart wurden. Zum Vergleich:
- 2025: Die Vergütung wurde zum 1. August um 7,89 Prozent erhöht.
- 2026: Zum 1. Juli erfolgte eine weitere Erhöhung um 4,11 Prozent.
Für 2027 steht nun zunächst der gesetzliche Rahmen fest. Wie stark die Vergütung ergotherapeutischer Leistungen tatsächlich steigt, hängt vom Ergebnis der anstehenden Verhandlungen ab.