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Landesregierung NRW erlässt Förderrichtlinie zum Einstieg in die Schulgeldfreiheit

Gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler sowie die Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wie bereits berichtet, 70 Prozent des an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobenen Schulgeldes – und zwar rückwirkend zum 1. September 2018. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die entsprechende Förderrichtlinie erlassen.


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