Gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler sowie die Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie,
Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wie bereits berichtet, 70 Prozent des an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobenen Schulgeldes –
und zwar rückwirkend zum 1. September 2018. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die entsprechende Förderrichtlinie erlassen.