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Neues Regelwerk für Kassen und Therapeuten: Rahmenempfehlung Ergotherapie vereinbart

Am 1. Mai 2016 ist die neue Rahmenempfehlung Ergotherapie in Kraft getreten. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V. vereinbarten diese mit dem Ziel, eine bundesweit einheitliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Ergotherapie zu gewährleisten. Bislang gab es keine ausschließlich auf die Ergotherapie bezogene Rahmenempfehlung. Die neuen Empfehlungen klären nun insbesondere offene Abrechnungsfragen und spezifizieren die Leistungsbeschreibung mithilfe der ICF.

„Mit der Rahmenempfehlung für Ergotherapie ist ein verlässliches Regelwerk für Kassen und Therapeuten entstanden, insbesondere die Vorgaben für die einheitliche Abrechnung machen die Zusammenarbeit für beide Seiten klarer“, erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Auch der DVE-Vorsitzende Arnd Longrée lobt die neue Grundlage: „Mit diesem Abschluss ist die Rahmenempfehlung Ergotherapie sozusagen State of the Art. Dies gilt für die besseren Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Krankenkassen ebenso wie für die Beschreibung der ergotherapeutischen Leistungen.“

Die Rahmenempfehlung stellt die Grundlage für die Verträge über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln gemäß § 125 Abs. 2 SGB V. zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern bzw. deren Interessenvertretung dar. Erstmals beinhaltet diese nun Vorgaben für die notwendigen Angaben der Heilmittelverordnung sowie einheitliche Regelungen zur Abrechnung. Diese bilden einen klaren, sicheren und bundeseinheitlichen Rahmen und entlasten damit Therapeuten und Ärzte im Verwaltungsablauf. Auf der anderen Seite tragen sie dazu bei, unnötige Rechnungskürzungen und -absetzung zu vermeiden.

Neuformulierung therapeutischer Leistungen

Nach gründlicher fachlichen Diskussion haben GKV-Spitzenverband und DVE zudem die therapeutische Leistung neu formuliert. Die Leistungsbeschreibung Ergotherapie als Teil der Rahmenempfehlung ist im Ergebnis auf eine völlig neue Basis gestellt worden: Die durch die Heilmittel-Richtlinie vorgegebenen ergotherapeutischen Leistungspositionen sowie die daraus resultierenden Indikationen und Ziele wurden in einer neuen therapeutischen Fachsprache abgefasst. Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) hat so erstmals Eingang in die Leistungsdefinition der Ergotherapie - und damit der ambulanten Heilmittelversorgung an sich - gefunden. Dadurch werden die ergotherapeutischen Ziele noch besser verdeutlicht und sind sowohl für Ärzte als auch Patienten transparenter.

Die neu Rahmenempfehlung samt Anhängen finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes oder auch in unserer Infothek.


Quelle: GKV-Spitzenverband, Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V.


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