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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Februar 2017 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) beschlossen. Das HHVG soll die Qualität der Hilfsmittelversorgung stärken und die Therapieberufe attraktiver machen. Die Regelungen sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.

„In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können – dazu zählen etwa Inkontinenzhilfen und Prothesen, Rollstühle und Hörgeräte. Deshalb sorgen wir für eine gute und zeitgemäße Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und stellen die Weichen für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Leistungsbereiche. Mit dem Gesetz unterstreichen wir die hohe Bedeutung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen für die Patientenversorgung und schaffen den gesetzlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen. Zudem richten wir die Hilfsmittelversorgung stärker an Qualitätszielen aus und verbessern die Rechte der Patientinnen und Patienten auf Beratung und Information. Darüber hinaus schieben wir der Einflussnahme auf Arzt-Diagnosen, mit dem Ziel mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, einen Riegel vor.“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Änderungen im Heilmittelbereich

Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, können die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, ist die Regelung auf drei Jahre befristet. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass steigende Vergütungen für Heilmittelleistungen auch den angestellten Therapeuten zugutekommen.

Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung haben in den letzten Jahren bereits stattgefunden. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden.

Weitere Informationen:



Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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