Es tut sich etwas in der Politik. Mit mehr Geld und weniger Bürokratie will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Therapeuten den Rücken stärken.
Auf einer Pressekonferenz am 5. Dezember 2018 stellte der Minister ein Gesetzespaket vor, um die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln zu stärken und die Arbeitsbedingungen
für die Heilmittelerbringer zu verbessern.
Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen sollen in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingearbeitet werden
und damit bereits zum 1. April 2019 in Kraft treten.
Konkret sieht das Gesetzespaket vor:
Angemessene Preise für Heilmittelleistungen
Die Anbindung der Preise für Heilmittelleistungen an die Grundlohnsumme wird aufgehoben.
"Bei ihren künftigen Preisverhandlungen haben die Vertragspartner auf Bundesebene den wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung mit Heilmittelleistungen,
die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie die Zahlung angemessener Arbeitsentgelte für die Angestellten in den
ambulanten Praxen zu berücksichtigen.", heißt es in von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Dies soll künftig auch für den Aufwand der Heilmittelerbringer für die notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlungseinheiten und die Dokumentation gelten.
Verträge auf Bundesebene - gleiche Preise für gleiche Leistungen
In einem ersten Schritt sollen zum 01. April 2019 einmalig und für alle Kassen und Vertragsregionen die Höchstpreise für Heilmittleistungen vereinheitlicht werden.
Die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen werden jeweils bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben.
Ab dem 1. Januar 2020 sollen dann die Vertragsverhandlungen für Heilmittelleistungen auf Bundesebene zwischen dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen (GKV-SV) und den für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbänden stattfinden.
Gleiche und vereinfachte Zulassungsbedingungen für alle
Das bisherige Zulassungsverfahren soll durch ein deutlich weniger bürokratisches, sogenanntes Beitrittsverfahren ersetzt werden.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden somit zwischen den Vertragspartner auf Bundesebene in dem jeweiligen Vertrag geregelt und nicht mehr
allein durch die Krankenkassen vorgegeben.
Mehr Versorgungsverantwortung für Heilmittelerbringer durch Blankoverordnung
Mit dem Gesetz soll nun auch die Blankoverordnung kommen.
Bei dieser Versorgungsform nehmen die Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels vor, die
konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.
Der GKV-SV und der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) erhalten den Auftrag
im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende März 2020 Indikationen vereinbaren,
bei denen eine Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen soll.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des
Bundesministeriums für Gesundheit.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit