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Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe in Hessen

Ab dem 01. August 2020 sollen Schüler eines Gesundheitsfachberufs in Hessen kein Schulgeld mehr zahlen müssen. Die Landesregierung hat eine Förderung der Schulen für Gesundheitsfachberufe mit bis zu 5 Millionen Euro jährlich angekündigt und geht damit einen wichtigen Schritt gegen den Fachkräftemangel. Die Regelung soll vom kommenden Schuljahr für alle bundesrechtlichen Gesundheitsfachberufe, darunter auch die Ergotherapie, gelten.

Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe in Hessen

„Niemand, der sich in Hessen für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf interessiert, soll sich Gedanken über die Finanzierung des Schulgeldes machen müssen. Uns liegt es sehr am Herzen mehr junge Menschen für die Ergreifung eines Berufes aus diesem für die Gesellschaft wichtigen Berufsfeld zu begeistern und damit die Fachkräfte von morgen auszubilden,“ sagt Claudia Ravensburg, Gesundheitspolitische Sprecherin und Landtagsabgeordnete der CDU.

Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen findet bislang größtenteils an privaten Schulen statt. Daher erhielt der größte Teil der Auszubildenden bisher nicht nur keine Ausbildungsvergütung, sondern musste zudem noch ein monatliches Schulgeld bezahlen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, eine Änderung des Hessischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, schafft die Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit. Im Landeshaushalt wurden entsprechend 1,5 Millionen Euro für 2020, 4 Millionen für 2021 und jeweils 5 Millionen Euro für 2022 und 2023 eingestellt.

Die Regelung betrifft die Berufe Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Medizinisch-technische Assistenz (MTA), Orthoptik, Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA), Physiotherapie und Podologie.



Quelle: CDU-Fraktion im Hessischen Landtag


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