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Corona: Sonderregelungen der GKVen - Telemedizinische Leistungen möglich

Aufgrund der mit der Pandemie einhergehenden Einschränkungen des täglichen Lebens erklären die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband ihre Bereitschaft zeitlich befristet von bisherigen Regelungsvorgaben der Versorgung mit Heilmitteln abzuweichen. Ziel ist die Versorgung in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.

Sofern die Behandlungen aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung oder telefonische Beratungen) stattfinden können, ist dies mit vorheriger Einwilligung der Versicherten für die in der Empfehlung aufgeführten Bereiche möglich.

Informationen zu den eingeräumten Sonderregelungen finden Sie in folgendem Schreiben der Krankenkassen:


Informationen durch die Berufsverbände

Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf die beiden Ergotherapie-Berufsverbände DVE und BED e.V., die auf Ihren Webseiten umfassende Informationen zur aktuellen Situation bereitstellen:


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