Anzeigen:
Sie sind hier: Neuigkeiten >> Bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich: Sonderregelungen der GKVen für das 4. Quartal 2020

Bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich: Sonderregelungen der GKVen für das 4. Quartal 2020

Aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie auf den 01. Januar 2021 haben sich die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband auf Sonderregelungen zur bürokratischen Entlastung im Heilmittelbereich geeinigt. Die neuen Empfehlungen gelten ab dem 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regelungen kurz und knapp:

  • Die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung kann bis zum Jahresende weiter abgerechnet werden.
  • Für alle Verordnungen die bis zum 31.12.2020 abgerechnet werden, werden die Unterbrechungsfristen nicht geprüft.
  • Die 12-Wochen-Frist ist nur für die Bemessung der Verordnungsmenge zum Zeitpunkt der Verordnung maßgeblich, nicht aber für die Gültigkeit einer Verordnung über 12 Wochen hinaus.
  • Der Behandlungsbeginn verbleibt bei 28 Tagen nach Ausstellungsdatum.
  • Für Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement wird die Beginnfrist von 7 auf 14 Kalendertage erweitert. Die Verordnung muss innerhalb von 21 Kalendertagen (anstatt 14) nach der Entlassung abgeschlossen werden.
  • Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen ab dem 18.02.2020 (Verordnungsdatum) können die Leistungserbringer notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den Verordnungen (mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“, Hausbesuch und „Verordnungsmenge“) selbst vornehmen.

Des Weiteren empfiehlt der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem 01.10.2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen.

Die Empfehlungen gelten sowohl für vertragsärztliche als auch für vertragszahnärztliche Heilmittelverordnungen. Sie gelten ausschließlich für nicht abgerechnete Verordnungen. Nachforderungen auf Grund dieser Empfehlungen sind nicht möglich.

Den original Wortlaut finden Sie in folgender Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbands:
Empfehlungen aufgrund der Verschiebung der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, gültig ab 01. Oktober 2020


Quelle: GKV-Spitzenverband


Marketingbroschüre

Diskussionsforum

Aktuelle Forenthemen

Veranstaltungskalender

Kommende Veranstaltungen

Buch-Tipp

Schattauer GmbH, 2016

Marktplatz & Stellenbörse

nach oben scrollen