Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert.
Diese gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und ermöglichen im
Bereich der Heilmittelversorgung erneut eine Durchführung der Therapie als Videobehandlung.
Diese neuen Sonderregelungen werden vom 2. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 die bereits bestehenden
bundesweiten Ausnahmeregelungen ergänzen und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt,
vom G-BA nochmals verlängert.
Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 2. November 2020 in Kraft.
Der Beschlusstext im Originalwortlaut kann über den folgenden Link eingesehen werden:
www.g-ba.de/beschluesse/4531/
Sämtliche vom G-BA beschlossenen Corona-Sonderregelungen sind unter folgendem Link zu abrufbar:
www.g-ba.de/sonderregelungen-corona
Quelle:
Gemeinsamers Bundesausschuss (G-BA)