Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden
Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.
Den entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am 21. Januar.
Die Sonderregeln betreffen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung,
Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene
Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.
Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Februar 2021 in Kraft.
Der Beschlusstext im Originalwortlaut kann über den folgenden Link eingesehen werden:
www.g-ba.de/beschluesse/4673/
Sämtliche vom G-BA beschlossenen Corona-Sonderregelungen sind unter folgendem Link zu abrufbar:
www.g-ba.de/sonderregelungen-corona
Quelle:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)