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Landesregierung NRW führt vollständige Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe ein

Gute Nachrichten für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie, Pharmazeutisch-Technischen Assistenz und Medizinisch-Technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort und rückwirkend zum 1. Januar 2021 das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent. Von der Neuregelung profitieren circa 8.400 Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.

Schuldgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe in NRW

Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte die Landesregierung am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.

Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld ist zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Nordrhein-Westfalen wollte die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen und führt die Schulgeldfreiheit nun schon vorab ein. Gleichzeitig wird sich die Landesregierung weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.

Für die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr damit rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung.



Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen



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