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G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis 30. September 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 18. März die geltenden Corona-Sonderregeln bzgl. Videobehandlung, Verordnungsvorgaben und Unterbrechungsregelungen über den 31. März hinaus um weitere 6 Monate verlängert. Die Beschlüsse treten zum 1. April 2021 in Kraft.

Für den Heilmittelbereich gilt weiterhin:

  • Videobehandlung:
    Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Gilt bis 30. September 2021.

  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen:
    Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Gilt bis 30. September 2021.

  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese:
    Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Gilt bis 30. September 2021.

  • Entlassmanagement:
    Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Gilt bis Ende der epidemischen Lage (derzeit bis 30. Juni 2021).

Die Beschlüsse treten zum 1. April 2021 in Kraft.

Der vollständige Beschlusstext kann über den folgenden Link eingesehen werden:
www.g-ba.de/beschluesse/4752/

Sämtliche vom G-BA beschlossenen Corona-Sonderregelungen sind unter folgendem Link zu abrufbar:
www.g-ba.de/sonderregelungen-corona



Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss


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