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Sachsen beschließt Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe

Sachsen will nicht weiter warten, bis der Bund die Schulgeldfreiheit in weiteren Gesundheitsfachberufen gesichert hat und ermöglicht daher ab dem Schuljahr 2021/22 einen Zuschuss und damit die Schulgeldfreiheit. Einem entsprechenden Antrag der Regierungskoalition hat der Sächsische Landtag am 24. März zugestimmt. Davon werden bis zu 4.000 Auszubildende profitieren. Vorbehaltlich des Beschlusses des kommenden Doppelhaushaltes sind dafür 2021 1,8 Mio. Euro und 2022 5,4 Mio. Euro eingeplant.

Schuldgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe in Sachsen

Wer sich für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie entscheidet, sieht sich gleich zu Beginn mit einer Hürde konfrontiert: dem Schulgeld. Junge Menschen, die einen wichtigen Beruf für unsere Gesellschaft erlernen wollen, zahlen also erstmal drauf. Das war und ist ungerecht, denn in der Regel erhalten Auszubildende einen Lohn und müssen keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten. Diese Ungerechtigkeit sieht auch der Bund und berät in einer Bund-Länder-Kommission über eine bundeseinheitliche Regelung. Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag des Bundes vor, das Schulgeld in allen Gesundheitsfachberufen abzuschaffen. Bisher wurden jedoch noch keine entsprechenden Regelungen getroffen.

Das genaue Antragsverfahren in Sachsen wird derzeit noch abgestimmt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird zu gegebener Zeit über den Ablauf informieren.



Quelle: Freistaat Sachsen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag

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