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G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis 31. März 2022

Info Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 02. Dezember die geltenden Corona-Sonderregeln bzgl. Verordnungsvorgaben, Unterbrechungsregelungen und Videobehandlung über den 31. Dezember hinaus bis Ende März 2022 verlängert. Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 26. November 2021 in Kraft.  Foto: © Gerd Altmann / pixelio.de

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G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis 31. März 2021

Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Den entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am 21. Januar. Die Sonderregeln betreffen insbesondere die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.

Videotherapie ab dem 2. November wieder möglich

Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Diese gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und ermöglichen im Bereich der Heilmittelversorgung erneut eine Durchführung der Therapie als Videobehandlung.

G-BA-Beschluss zu regionalen Covid-19-Ausnahmeregelungen und bundesweiten Sonderregelungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. September in einem Grundlagenbeschluss festgelegt, welche Ausnahmeregelungen für ärztlich verordnete Leistungen gelten, wenn es in einzelnen Regionen wieder zu steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus kommt und Schutzmaßnahmen greifen. Diese können räumlich begrenzt und zeitlich befristet durch einen gesonderten Beschluss des G-BA kurzfristig in Kraft gesetzt werden. Mitunter regeln diese auch das Thema Videobehandlung. Des Weiteren hat der G-BA mit gleichem Beschluss die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten.

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Corona: Rettungsschirm für Heilmittelerbringer steht

Am 05. Mai 2020 ist die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-Vst-SchutzV) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung erhalten zugelassene Heilmittelerbringer wie Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden eine einmalige Ausgleichzahlung. Diese umfasst für Heilmittelerbringer, die ihre Zulassung bis zum 30. September 2019 erhalten haben, 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel im Sinne des § 32 Absatz 1 des SGB V gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat. Für Neugründer gelten je nach Zulassungsdatum pauschale Beträge.

Das Besteck mit dem richtigen Dreh: Wie der Bravo Twist den Tremor austrickst

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Bravo Twist von ProWalk Bei einer Parkinsonerkrankung oder einem essenziellen Tremor wird die Lebensqualität stark beeinträchtigt. Die betroffenen Personen sind nicht in der Lage mit normalem Besteck zu essen, ohne dass etwas herunterfällt. Dank technischer Hilfsmittel wie dem "Bravo Twist" von Pro Walk, trauen sich die Personen wieder im erweiterten sozialen Umfeld zu essen beziehungsweise im Lokal essen zu gehen und können so wieder am Gemeinschaftsleben teilhaben. Der Bravo Twist gleicht die Zitterbewegung der Hände aus und Löffel oder Gabel schwingen kaum.

Ergotherapeut_innen: Das ist Ihre Chance Theorie und Praxis zu verbinden!

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Ergotherapie studieren an der Alice Salomon Hochschule in Berlin

Die Alice Salomon Hochschule Berlin bietet staatlich anerkannten, berufserfahrenen Ergo- und Physiotherapeut_innen die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss in Teilzeit zu erwerben.

Haben Sie Lust sich weiter zu qualifizieren und die Zukunft der Ergo- und Physiotherapie mit zu gestalten? Dann bewerben Sie sich jetzt!

Weitere Informationen über die interdisziplinäre, additive Studienform des Bachelor-Studiengangs Physiotherapie / Ergotherapie finden Sie hier: www.ash-berlin.eu/addis

Bewerbungen sind bis zum 15.1.2020 möglich.

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