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Hallo, ich bin etwas verunsichert, (habe auch schon im Forum geschaut und nichts gefunden), ist es richtig, das ich die Kassenzulassung in NRW nur den vdek und der IKK und wenn ich von denen die Zulassung habe nur noch an die Knappschaft schicken muß? Das habe ich aus der DVE-Existensgründungsbroschüre, mich wundert nur, das die AOK keine eigene Zulassungsbeantragung braucht... Eine kurze Bestätigung wäre schön! Vielen Dank Annette
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