Nach einem langjährigen Rechtsstreit über alle Instanzen hinweg macht der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.11.2023 den Weg frei für den Sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Ergotherapie. Ergotherapeut*innen können damit nun von ihrem Gesundheitsamt die sektorale Heilpraktikererlaubnis einfordern und so ohne eine ärztliche Verordnung ergotherapeutische Behandlungen durchführen. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar. Foto: © BillionPhotos.com / stock.adobe.com