Die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Ergotherapeut:innen und andere Heilmittelerbringende wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Der Bundestag hat dies am 6. November 2025 im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen und stimmte damit einem Änderungsantrag der Regierungsparteien zu. Grund für die Verschiebung ist die verzögerte Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO).