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AOK und das "richtige" Ausfüllen der VO auf der RÜCKSEITE

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8. April 2011 15:25 # 1
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich dachte ja, irgendwie nach 17 Jahren Pädiatriearbeit und auch Ausfüllen der VO, dass ich eine gewisse Sicherheit in diesem Bereich habe und mir Fehler äußerst selten unterlaufen.
Auf der VO-Rückseite wurde bisher immer das Datum, die Postitionsnummer eingetragen und dies tägliche unterschrieben.

Nun kam heute ein Schreiben der AOK mit folgendem Wortlaut:

Teilzitat :
.....wir möchten Sie auf das korrekte Verfahren bei der Angabe der abgegebenen Maßnahmen auf der Rückseite der Verordnung hinweisen.

Die Unterschrift des Versicherten dient zur Bestätigung der durchgeführten Behandlung. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, dass vor der Unterschrift die Art und ggf. die Dauer der Therapie......vollständig und für den Versicherten verständlich angegeben werden.
Die Angabe der Abrechnungspositionsnummer reicht hierfür nicht aus.


........

Meine Frage an euch.
Die Positonsnummer gibt doch ganz klar eine Auskunft über die Art der Behandlung, oder etwa nicht? Die Dauer der Behandlung ist doch eindeutig vorgegeben, siehe HMR?
Wie denn nun?

Ehrlich gesagt schüttel ich im Moment den Kopf und weiß überhaupt nicht, was ich jetzt eintragen soll.

Wie macht ihr denn das?

danke für eure Antworten

8. April 2011 15:41 # 2
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 21

Hallo!

Wir haben bei uns in der Praxis auch nur die PosNr. eingetragen - irgendwann hieß es dann, dass auch der Hausbesuch eingetragen werden soll(steht ja auch vorn angekreuzt ) - seit ca. 4 Wochen tragen wir tatsächlich die komplette Behandlungsform auf der Rückseite der Verordnung ein. Der Patient muss ja wissen, was er unterschreibt
P.S. weiss eigentlich irgendein Patient genau, was mit sensomotorisch-perzeptiver Behandlung gemeint ist?
Also im Ernst: wir haben auch von einer Kasse solch ein Schreiben erhalten. Und nun füllen wir halt alle Rezepte sogfältig so aus. Ist ziemlich viel zu schreiben, und gerade die langjährigen Patienen haben doch ziemlich komisch geguckt und nur den Kopf geschüttelt. Es reichen also auch keine "Gänsefüßchen"
Das die Zeitspanne draufstehen soll, ist mir neu - muss gleich mal nachfagen...

Übrigens: Gerade die AOK Niedersachsen und Rheinland/Hamburg (o.a. Schleswig-Holstein)sind bekannt, dass sie Rezepte zum nachträglichen Ändern von Ausfüllfehlern(sei es durch Ärzte oder uns verursacht..) NICHT wieder zurückschicken. Sie behalten sie ein und zahlen einfach nicht!

LG
Sterup



Salus aegroti suprema lex!
- aber weiß jeder, was gut für ihn ist?-
8. April 2011 15:56 # 3
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 08.04.2011 16:10:00
Zitat:
Es reichen also auch keine "Gänsefüßchen"

och nöööö wo steht denn das schon wieder??? Ich kontrollier wirklich jedes Rezept mehrmals aber das man das auch nicht machen darf also das gibts doch nicht....

Grüße
Lusa

8. April 2011 17:03 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 08.04.2011 17:12:00
moin...

mit meinen seit 10 jahren gängigen "gänsefüsschen" unter der in der ersten zeile korrekt eingetragenen behandlungsform komm ich auch nicht mehr weiter..
zum glück wurde ich rechtzeitig "gewarnt".

ich hab mir daraufhin stempel für die bei mir am häufigsten vorkommenden behandlungsformen machen lassen, zb "motorisch funktionelle behandlung im HB"...
wenn es mal praxisbehandlungen sind(bei mir eher selten) streich ich "im HB" durch..
kosten pro stempel- ca. 8,-
nutzen für mich- kein schreibkrampf..
davon,daß auch die behandlungszeit angegeben werden muss, höre ich jetzt das erste mal..

und auch bei mir: patienten und unterschriftsberechtigte personen schütteln nur noch den kopf.......

achtung: bei einer erstverordnung muss bei der ersten behandlung zusätzlich zur behandlungsform neuerdings auch "funktionsanalyse" dazugeschrieben werden!!

gerüchteweise höre ich aus einer abrechnungspraxis, und da wirds allmählich albern, daß, wenn der patient nicht selbst unterschreiben kann, die unterschriften rechts neben dem unterschriftenfeld (wer auf die verordnung guckt, fragt sich: wo denn da??) erläutert werden müssen.
und zwar in blockbuchstaben nochmal name UND funktion der unterschreibenden person (wohngruppenmitarbeiter, angehöriger, pflegekraft ectpp)
aber das ist bisher nur ein gerücht, vielleicht weiß da jemand genaueres...




gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



8. April 2011 18:06 # 5
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

So langsam müsste das Rezept ja dann auch mal A4 annehmen, damit man DER Kasse mit ihren Forderungen auch gerecht wird....

Ich handhabe bisher auch so:

-alles ausschreiben( Angabe Heilmittelmaßgabe, HB, FA)
-bei Betreuern/ Vetretern- Unterschrift unten nochmal eine Begründung ( z.B. Pat. nicht schreibfähig, desh.Unterschrift durch Betreuer etc.)
-bei versehentlichem Falschschreiben des Datums ( kann ja mal vorkommen...): Pat. nochmals signieren lassen, um den Eindruck der Manipulation zu verhindern
-jede Überschreitung eines Zeitraumes unten begründen ( auch wenn Pat. eine Woche wegen Kranksein mal nicht behandelt werden konnte bei Frequenz 1x/ Woche)

Nun ja.
Wird Zeit, dass es da mal einheitliche und allgemeingültige Vorgaben gibt!
Alle paar Monate neue Anweisungen nerven.



8. April 2011 18:13 # 6
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Sehr geehrte Frau....,

es ist nicht zu erkennen, wer auf einigen der Heilmittelverordnungen den Empfang der Leistung bestätigt hat. Sofern der Versicherte nicht in der Lage ist zu unterschreiben, bitten wir Sie anzugeben, wer die Unterschrift geleistet hat (z. B. Betreuer des Kindes, Angehöriger des Versicherten, Pflegepersonal o. ä.)

Bitte beachten Sie diesen Hinweis bei Ihrer nächsten Abrechnung.

Mit freundlichen Grüßen


Dies hatte ich heute in der Post!!!!!!!!!

Die Stempel habe ich mir jetzt bei Buchner bestellt, das wird mir doch zu blöd. Leider gibt es nur den Stempel "Unterschrift durch Pflegepersonal".

Wenn das so weiter geht, wird mein Stempelständer zu klein.

Grüße von

Maria2

8. April 2011 18:27 # 7
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 08.04.2011 18:35:00
Zitat:

Sehr geehrte Frau....,

es ist nicht zu erkennen, wer auf einigen der Heilmittelverordnungen den Empfang der Leistung bestätigt hat. Sofern der Versicherte nicht in der Lage ist zu unterschreiben, bitten wir Sie anzugeben, wer die Unterschrift geleistet hat (z. B. Betreuer des Kindes, Angehöriger des Versicherten, Pflegepersonal o. ä.)

Bitte beachten Sie diesen Hinweis bei Ihrer nächsten Abrechnung.

Mit freundlichen Grüßen


Dies hatte ich heute in der Post!!!!!!!!!


AAAHH!-- kaum gefragt, schon bewahrheitet sich das gerücht ..

jetzt mal ganz praktisch--- WO soll denn das noch angegeben werden? da ist doch gar kein platz...
ich meine das bitterernst: wohin mit diesen erläuterungen?? wie macht ihr das??

und: wieviele stempel soll ich nun machen lassen....*denk: PDL, pflegekraft,angehörige/r,betreuer, wohngruppenmitarbeiter,tagesstättenmitarbeiter, leitung wohngruppe, leitung tagesstätte, leitungsvertretung WG, leitungsvertretung TS.. =10
das wird doch allmählich wirklich bizarr...


ps @maria: stempelservice ist deutlich vielseitiger,nix buchner...

gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



8. April 2011 19:18 # 8
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 21

Geändert am 08.04.2011 19:23:00
Hi nochmal!

Das mit den Unterschriften kenn ich auch - habe das bloß verdrängt... kann ich den Status des Unterschreibenden hinschreiben oder muss er das selbst tun? Sonst kann ich ja auch schummeln!!!!

Ich würde nen extra Zettel ranhängen - das machen wir auch, wenn mehr als 10 Therapieeinheiten auf der VO stehen. Oder vielleicht sollte man bei den Kassen einen neuen VO-Zettelstandard beantragen?!

P.S. Ärgert Euch nicht - schreibt fleißig

Aber die Stempelidee finde ich klasse!! Werde mir auch solche holen...

Lg und schönes Wochenende!

Sterup

Salus aegroti suprema lex!
- aber weiß jeder, was gut für ihn ist?-
9. April 2011 08:51 # 9
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

...oh, ich lese diese zeile ja immer fleißig mit und halte dabei die luft an....(dreimalaufholzgeklopft) ...ich hatte weder von meiner abrechnungsfirma noch von ner KK einer rückläufer aus den von euch genannten gründen ... das einzige, was mal war, war die unterbrechung der therapie mehr als 3 wochen (da hatte der patient urlaub und ich hätte mit ne neue vero.holen müssen...) , aber nach telefonat mit der KK war die zahlung 2 tage später auch auf meinem konto....

ich klpfe weiter fleißig auf holz ...

Liebe grüße
Claudia

9. April 2011 16:33 # 10
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hi alle,
ich hab die Tage nen Rückläufer gehabt, wo der Kasse die Unterschrift nicht gefallen hat....
Pat, 64J, Schlaganfall mit Ausfall re Arm, da die Frau völlig klar im Kopf ist und keinen Betreuer braucht, habe ich sie mit links unterschreiben lassen...darauf hin hatte ich eine Zahlungsverweigerung in der Post...
Ich finds traurig, dass so auch die Mündigkeit der Pat in Frage gestellt wird....Dagegen lege ich Widerspruch ein und reiche die Verordnung noch mal ein....das kann doch wohl nicht wahr sein...kopfschüttel....
Gruß Sabine

"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
10. April 2011 20:24 # 11
Registriert seit: 18.11.2004
Beiträge: 17

Also ich hatte in der letzten Abrechung auch einen Rückläufer von der Knappschaft, natürlich ohne eine vorherige Ermahnung. Wäre schon nett gewesen, wenn man darauf hingewiesen wird, wie man zukünftig die Rezeptrückseite gestalten soll, als das Rezept gleich wieder zurückzuschicken, so dass ich noch länger auf mein Geld warten muss!!
Hier in Bayern hatte ich bisher bei keiner Kasse solche Schwierigkeiten.
Habe dann mal beim DVE angerufen um mich allgemein mal darüber zu erkundigen, aber die sind ja echt der Hammer, die Antwort wortwörtlich war, es wäre doch auch nicht sonderlich ERGOTHERAPEUTISCH (!!) nur Ziffern einzutragen! Häh??? Was soll ich dazu noch sagen??? Schlimm...
Naja werde mir auch Stempel besorgen!!



10. April 2011 21:16 # 12
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Hi an alle!

Mmmhmm nein aber jetzt mal im Ernst wo steht das mit den Gänsefüßchen, hab gleich mal in den monatlichen Mitteilungen über Änderunegn in der Rezeptabrechnung von meiner Abrechnungsfirma nachgelesen und auch in dem netten Rundschreiben der AOK und ich kann dazu absolut nix finden. OK das mit den Stempeln ist ja schön und gut aber wie habt ihr das zum Beispiel mit der sensomotorisch-perzeptiven Behandlung abgekürzt das passt ja nie und nimmer auf den Stempel bzw. in das Kästchen

Danke für Eure Hilfe!
LG
Lusa

10. April 2011 21:48 # 13
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Hallo liebe KollegInnen,

es freut mich zu lesen, dass unsere Sozialversicherungsträger sich ihrer besonderen Verantwortung in vorbildlicher Weise bewußt zu sein scheinen.

Diese Haltung nehme ich mir zum Vorbild. Und werde die Verordnungen fortan sehr korrekt ausfüllen. Denn das habe ich in 23 Jahren Tätigkeit im Gesundheitsunwesen gelernt: Das Wichtigste ist für die Patienten, dass die Formalien stimmen. Es scheint heilende Wirkung zu haben....

Ich fasse mal zusammen:

Auf die Rückseite der Verordnung gehören:

- die vollständige Angabe der Leistungen (inkl. Hausbesuch)
- Vermerke über etwaige Besonderheiten bei der Unterschriftsabgabe
- die Dauer der Therapie
- Angaben über Unterbrechungen

Zufälligerweise habe ich einige Patienten, die nur mit Mühe schreiben können und sehbehindert sind. Bisher habe ich sie so gut sie konnten auf dem A5-Formular unterschreiben lassen. Da das nicht immer korrekt in der Unterschriftszeile gelang und ich fortan ja wegen des vielen Textes in der Zeile "Maßnahmen" keinen Platz mehr übrig habe, sehe ich mich veranlaßt, die Formluare vergrößert zu kopieren.
Damit alles schön sauber, ordentlich und vor allem für die Kassenmitarbeiter gut lesbar ist, werde ich die Rückseiten der Verordnungsvordrucke wohl auf A3 vergrößern lassen.
Falls das nicht reicht, evtl. auch auf A2.

Oder vielleicht auch gleich A1?

Dann haben die Patienten auch Gelegenheit, kleine Grußbotschaften an die Sachbearbeiter zu hinterlassen und sich für die besonders korrekte Bearbeitung zu bedanken.

Es geht ja nichts über den persönlichen Kontakt.

Ich werde euch von meinen Erfahrungen damit berichten, um dazu beizutragen, dass wir alle keine Fehler mehr machen.

Kollegiale Grüße von



Oetken1
11. April 2011 09:30 # 14
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Geändert am 11.04.2011 09:54:00
hi, lusa..
ich hab leider nichts schriftliches gesehen, nur den mündlichen hinweis dazu erhalten..
das mit den gänsefüsschen ist wohl dadurch "verboten", indem gefordert wird, in jeder zeile das spezifische heilmittel einzutragen...

sensomotorisch-perzeptive behandlung = sens.perz.behandlg im HB.. da muss die kasse jetzt mit leben und es passt so grade eben auf den stempel (patientenverständlicher ist es auch nicht, wenns ausgeschrieben wird..)

oetken-- jaa, aaaber....
dann fälschen wir ja wieder dokumente!! auf kopien darf nicht unterschrieben werden, egal wie groß und praktisch..

nochmal und ganz ernsthaft: wie macht ihr das in zukunft?? WO soll das alles hin??
wirklich mit anhangzettel à la: erläuterung der unterschrift zu zeile 1, zu zeile 2, etcpp ???

und tragt ihr die therapiedauer, die die kasse ja eindeutig den RV entnehmen könnte, tatsächlich mit ein? was sollen wir noch alles extra notieren, was eigentlich unzweifelhaft festgelegt ist??


gruß - saloia
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>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



11. April 2011 10:58 # 15
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Wie wäre folgende Vorgehensweise:

Der rechtsgrundlagefreie Variantenreichtum der kassenseitigen Neuerfindungen muss von uns kollektiv blockiert und verweigert werden. Sonst verlangen die bald noch eine gerichtliche Bestätigung der Unterschriftsberechtigung des Pflegeheim-Mitarbeiters, weil sonst auch der Hausmeister, oder der Bundesfreiwillige, oder gar der Einrichtungsleiter, oder im schlimmsten Fall ein Angehöriger quittieren könnte....und das ginge ja überhaupt gar nicht!

"Der Prozess" von Kafka als Vorbild für moderne Kassenstrategie....das ist wirklich kaum auszuhalten! Wie schrieb Oetken neulich: es geht nur um finanzielle Kontrolle, niemals geht es den Kostenträgern um die versicherten Patienten.


die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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