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Hallo, ich habe vor als FM zu arbeiten und möchte aber ausschließlich Hausbesuche machen. Eine Praxis über die ich Abrechnen kann hätte ich, sodass ich sowohl Kassen als auch Privat Patienten behandeln kann. Ist das möglich, hat jemanden hier Erfahrung damit?
Liebe Grüße
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Zitat / Mellilaune hat geschrieben:Hallo, ich habe vor als FM zu arbeiten und möchte aber ausschließlich Hausbesuche machen. Eine Praxis über die ich Abrechnen kann hätte ich, sodass ich sowohl Kassen als auch Privat Patienten behandeln kann. Ist das möglich, hat jemanden hier Erfahrung damit?
Liebe Grüße Du hast doch eine Abrechnungspraxis gefunden. Der oder die Praxisinhaberin sollte dir doch genau erklären können was möglich ist und worauf du unbedingt achten solltest. Die alten Forenbeiträge sind vielleicht etwas älter, aber im Prinzip hat sich nicht wirklich etwas geändert. Die Rentenversicherung prüft halt heutzutage mehr und genauer als früher auf Scheinselbständigkeit und macht daher oftmals mehr Druck auf FM und Praxisinhaber als früher. Ihr habt doch sicher einen Vertrag miteinander geschlossen in dem alles notwendige aufgeführt worden ist. Wir kennen deinen Vertrag nicht, also was sollen wir hier ins blaure Raten? Für solche Beratungen gibt es Fachanwälte und Seminare und Fachliteratur und Coaches und Facebook-/Instaseiten ... Im Prinzip gelten für alle FM aus allen Gruppen der Heilmittelerbringer die gleichen Regeln. Die meißten Informationen findest du bei den Physios und kannst diese auf die Ergotherapie abwandeln.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Beiträge: 49
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Hallo Mellilaune,
für Privatpatienten brauchst Du keine Kooperation mit einer Praxis. Wenn Du einen Überblick über das Thema freie Mitarbeit gewinnen möchtest geh doch mal auf Freie Therapeuten.
https://freie-therapeuten.de
Beste Grüße, Susanne
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 44
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Genau, die Privatpatienten erhalten die Rechnung ja direkt von dir, hier ist der Umweg über eine Praxis also nicht möglich. Anders bei Kassenpatienten, hier braucht es für die Abrechnung ein Institutionskennzeichen und das erhält man nur, wenn man eine Praxis hat. Ein Grenzfall wäre ein BG-Patient aber: das gibt es praktisch nie als Hausbesuch, das fällt also weg. Theoretisch wäre aber denkbar, dass du den behandelst und die Rechnung an die BG stellst.
___ www.ergo-haenle.de
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Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 173
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Wir haben aktuell zwei BG-Klienten mit HB(H). Vielleicht noch interessant - die Voraussetzungen, um überhaupt mit den BGs abrechnen zu können: Link
3~°
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